Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag

 

a)        Das Ergebnis der Auslegung des Grünordnungsplanes (GOP) zum Bebauungsplan 256 ‑ Norderstedt -, Gebiet „Friedrichgabe Nord – Westlich Waldbühnenweg“, südlich der Quickborner Straße, westlich der AKN/des Waldbühnenwegs (inkl. Anschluss an die Lawaetzstraße), nördlich der Dauerkleingärten, östlich der Flurstücke 288/71, 286/71, 58/6 und 58/3, und die Behandlung der Anregungen wird entsprechend der Ausführungen in der Anlage 2 zur Vorlage B 05/0322 zur Kenntnis genommen.

b)        Der vom Büro Landschaftsplanung Jacob, Freie Landschaftsarchitektin BDLA, in Abstimmung mit dem Team Natur und Landschaft ausgearbeitete Grünordnungsplan, bestehend aus Planzeichnung und Erläuterungsbericht wird in der Fassung der Anlage 1 zur Vorlage Nr. B 05/0322 (Stand: 19. August 2005) abschließend beschlossen.

c)        Planexterner Ausgleich

Sumpfdotterblumenwiese

Für die Eingriffe im Plangebiet werden auf dem 5,45 ha großen Flurstück 57/2 der Flur 5 der Gemarkung Garstedt, das bereits von der EGNO erworben wurde, Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt, die in einer Größe von 9.360 m² über eine entsprechende Festsetzung dem B 256 zugeordnet werden.

Anlage eines naturnahen Gehölzbestandes

Als Ausgleich für Knickbeseitigungen und Eingriff in eine Sukzessionsfläche im Plangebiet werden auf dem 2,57 ha großen Flurstück 181/1 der Flur 3 der Gemarkung Friedrichsgabe, das bereits von der EGNO erworben wurde, naturnahe Gehölzpflanzungen angelegt, die in einer Größe von 4.340 m² über eine entsprechende Festsetzung dem B 256 zugeordnet werden.

Auf Grund des § 22 GO waren folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgenommen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...


Abstimmung:

9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung, einstimmig beschlossen