Sitzung: 01.09.2005 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 05/0322
Beschlussvorschlag
a)
Das
Ergebnis der Auslegung des Grünordnungsplanes (GOP) zum Bebauungsplan 256 ‑ Norderstedt
-, Gebiet „Friedrichgabe Nord – Westlich Waldbühnenweg“, südlich der
Quickborner Straße, westlich der AKN/des Waldbühnenwegs (inkl. Anschluss an die
Lawaetzstraße), nördlich der Dauerkleingärten, östlich der Flurstücke 288/71,
286/71, 58/6 und 58/3, und die Behandlung der Anregungen wird entsprechend der
Ausführungen in der Anlage 2 zur Vorlage B 05/0322 zur Kenntnis genommen.
b)
Der
vom Büro Landschaftsplanung Jacob, Freie Landschaftsarchitektin BDLA, in
Abstimmung mit dem Team Natur und Landschaft ausgearbeitete Grünordnungsplan,
bestehend aus Planzeichnung und Erläuterungsbericht wird in der Fassung
der Anlage 1 zur Vorlage Nr. B 05/0322 (Stand: 19. August 2005)
abschließend beschlossen.
c)
Planexterner
Ausgleich
Sumpfdotterblumenwiese
Für die Eingriffe im Plangebiet werden auf dem 5,45 ha großen Flurstück 57/2
der Flur 5 der Gemarkung Garstedt, das bereits von der EGNO erworben wurde,
Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt, die in einer Größe von 9.360 m² über
eine entsprechende Festsetzung dem B 256 zugeordnet werden.
Anlage eines naturnahen Gehölzbestandes
Als Ausgleich für Knickbeseitigungen und Eingriff in eine Sukzessionsfläche im
Plangebiet werden auf dem 2,57 ha großen Flurstück 181/1 der Flur 3 der
Gemarkung Friedrichsgabe, das bereits von der EGNO erworben wurde, naturnahe Gehölzpflanzungen
angelegt, die in einer Größe von 4.340 m² über eine entsprechende
Festsetzung dem B 256 zugeordnet werden.
Auf
Grund des § 22 GO waren folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und
Beschlussfassung ausgenommen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der
Abstimmung anwesend: ...
Abstimmung:
9 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen, 1 Enthaltung, einstimmig beschlossen