Sitzung: 20.09.2005 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 3
Vorlage: B 05/0272
Beschluss
a) Entscheidung über die
Anregungen
Die vor, während oder nach den öffentlichen Auslegungen eingegangenen
Stellungnahmen folgender Träger öffentlicher Belange und Anregungen der Bürger
werden
berücksichtigt
Nr. 6, 7, 8
teilweise berücksichtigt
Nr. 1, 2, 9 , 9neu, 10
nicht berücksichtigt
Nr. 4, 5,
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf
die Ausführungen in der Anlage 1 zu dieser Vorlage – Übersicht über die
Entscheidung mit Begründung zu den Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange
und Anregungen der Bürger – vom 05.08.2005 Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben,
von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b) Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von
Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung Norderstedt den Bebauungsplan
Nr. 230 – Norderstedt – „Dorfanger Glashütte“, Gebiet: Grüner Weg / Op de Hütt
/ Wilstedter Weg / Hofweg, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung – und dem
Teil B – Text –, in der zuletzt geänderten Fassung vom 05.08.2005 als Satzung.
Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 2 dieser Vorlage – Stand:
05.08.2005 – gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt
Auskunft verlangt werden kann.
c) Aufhebung der Satzung
nach § 34 BauGB
Für den durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 230 überplanten
Teilbereich der Satzung nach § 34 BauGB „Glashütte-Nordost“ wird diese
aufgehoben.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der
Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 36 Ja-. 3 Nein-Stimmen
und 0 Enthaltungen mehrheitlich angenommen.