Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB „Glashütte Nord“, 1. Ergänzung, Gebiet: Südlich Siegfriedstraße, zwischen Tangstedter Weg und Segeberger Chaussee, beschlossen.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 53/12, 53/13 und 53/8 der Flur 5, Gemarkung Glashütte, östlich Tangstedter Weg.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

Schaffung zusätzlicher Einfamilienhausgrundstücke durch Arrondierung des vorhandenen Siedlungsrandes bei gleichzeitigem Schutz des Baumbestandes.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 7 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen .