Sitzung: 15.09.2005 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 3, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 05/0260
Gemäß
§§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3
BauGB „Glashütte Nord“, 1. Ergänzung, Gebiet: Südlich Siegfriedstraße, zwischen
Tangstedter Weg und Segeberger Chaussee, beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 53/12, 53/13 und 53/8 der Flur 5, Gemarkung Glashütte, östlich Tangstedter Weg.
Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
Schaffung
zusätzlicher Einfamilienhausgrundstücke durch Arrondierung des vorhandenen
Siedlungsrandes bei gleichzeitigem Schutz des Baumbestandes.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB).
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.