Sitzung: 15.09.2005 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 3, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 05/0261
Der
Entwurf der Satzung nach § 34 (4) BauGB "Glashütte Nord", 1.
Ergänzung, Gebiet: Südlich Siegfriedstraße, zwischen Tangstedter Weg und
Segeberger Chaussee, wird einschließlich der Begründung, Stand :
01.09.2005, in der Fassung der Anlage 1 zur Vorlage Nr. B 05/0261 beschlossen.
Der Entwurf der Satzung nach § 34 (4) BauGB "Glashütte Nord", 1.
Ergänzung, Gebiet: Südlich Siegfriedstraße, zwischen Tangstedter Weg und
Segeberger Chaussee -, sowie die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2
BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen
Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung
nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung
gemäß § 3 Abs. 3 i. V. m. § 13 BauGB durchzuführen.
Auf Grund des § 22 GO
waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.