Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 3, Enthaltungen: 1

 

Der Entwurf der Satzung nach § 34 (4) BauGB "Glashütte Nord", 1. Ergänzung, Gebiet: Südlich Siegfriedstraße, zwischen Tangstedter Weg und Segeberger Chaussee, wird einschließlich der Begründung, Stand : 01.09.2005, in der Fassung der Anlage 1 zur Vorlage Nr. B 05/0261 beschlossen.

Der Entwurf der Satzung nach § 34 (4) BauGB "Glashütte Nord", 1. Ergänzung, Gebiet: Südlich Siegfriedstraße, zwischen Tangstedter Weg und Segeberger Chaussee -, sowie die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 3 Abs. 3 i. V. m. § 13 BauGB durchzuführen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 7 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen .