Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 3, Enthaltungen: 1

 

Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung der Satzung nach § 34 Abs.4 Nr. 1 + 3 BauGB (Innenbereichssatzung) "Tangstedter Forst", Gebiet: Am Tangstedter Forst, beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke beidseitig der Straße Am Tangstedter Forst bis an den nördlichen Verbindungsweg in den Forst. Im Übrigen wird das Plangebiet durch die angrenzenden Forst- und landwirtschaftlichen Flächen begrenzt.

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

Durch die Möglichkeit einer Satzung nach § 34 BauGB beabsichtigt die Stadt Norderstedt, die Grenzen der Bereiche, die als im Zusammenhang bebaut anzusehen sind und die über die Qualität eines Ortsteiles verfügen, durch Aufstellung einer Satzung festzulegen. Dabei werden einzelne Außenbereichsflächen zur Siedlungsabrundung mit einbezogen..

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 7 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen .