Sitzung: 15.09.2005 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 3, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 05/0269
Gemäß
§§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung der Satzung nach § 34 Abs.4 Nr. 1 + 3 BauGB
(Innenbereichssatzung) "Tangstedter Forst", Gebiet: Am Tangstedter
Forst, beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst
die Flurstücke beidseitig der Straße Am Tangstedter Forst bis an den nördlichen
Verbindungsweg in den Forst. Im Übrigen wird das Plangebiet durch die
angrenzenden Forst- und landwirtschaftlichen Flächen begrenzt.
Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
Durch
die Möglichkeit einer Satzung nach § 34 BauGB beabsichtigt die Stadt
Norderstedt, die Grenzen der Bereiche, die als im Zusammenhang bebaut anzusehen
sind und die über die Qualität eines Ortsteiles verfügen, durch Aufstellung
einer Satzung festzulegen. Dabei werden einzelne Außenbereichsflächen zur
Siedlungsabrundung mit einbezogen..
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB).
Aufgrund
des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.