Sitzung: 15.09.2005 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: B 05/0348
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1
BauGB soll im Rahmen des Verfahrens zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 216
Norderstedt, 1. Änderung „Bau- und Gartenfachmark / Baustoffhandel Segeberger
Chaussee 310“, Gebiet: östlich Segeberger Chaussee 310 / südlich Hasenmoorweg /
nördlich Hummelsbütteler Steindamm, die
öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke
der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Der
Entwurf des Vorhabenträgers vom 24.05.2005 über die geplanten baulichen
Maßnahmen und Veränderungen der Frei- und Lagerflächen für diesen Bereich
werden als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.
Die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
ist entsprechend den Ziffern 1, 5, 6, 7, 10 und 12 der Anlage 1 dieser Vorlage durchzuführen.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.