Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Verfahrens zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 216 Norderstedt, 1. Änderung „Bau- und Gartenfachmark / Baustoffhandel Segeberger Chaussee 310“, Gebiet: östlich Segeberger Chaussee 310 / südlich Hasenmoorweg / nördlich Hummelsbütteler Steindamm, die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.

 

Der Entwurf des Vorhabenträgers vom 24.05.2005 über die geplanten baulichen Maßnahmen und Veränderungen der Frei- und Lagerflächen für diesen Bereich werden als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 5, 6, 7, 10 und 12  der Anlage 1 dieser Vorlage durchzuführen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen .