Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 17, Enthaltungen: 1

Beschluss

 

„a) Die Friedhofsunterhaltungsgebühr für 2006 wird von 30,00 € auf 34,00 € pro Nutzungsjahr angehoben. Da die Grabnutzungsgebühr unverändert bestehen bleibt, ergeben sich bei den u. a. Grabarten vom 01.01.2006 bis 31.12.2006 folgende Gesamtgebühren:

 

 

 

 

 

Grabnutzung:

Friedhofsunterh.:

Gesamtgebühr:

1.

Reihengrabstätten

 

 

 

1.1

Reihengrabstätten für Erden od. Urnen

240,00

680,00

920,00

2.

Wahlgrabstätten

 

 

 

2.1

Kindergräber bis zum voll- endeten 5. Lebensjahr

80,00

425,00

505,00

2.2

Urnenwahlgräber

100,00

850,00

950,00

2.3

Wahlgräber (Rasenfeld od. m. Bodendecker)

300,00

850,00

1150,00

2.4

Parkartige Wahlgräber
(Rasenanlage od. Bodend.)

625,00

850,00

1475,00

2.5

Urnengrabstätte in
Rasenanlage, 2-stellig

50,00

850,00

900,00

3.

Anonyme Grabstätten

 

 

 

3.2

Urnengrabstätte

20,00

680,00

700,00

3.2

Erdgrabstätte

240,00

680,00

920,00

 

Die Friedhofsunterhaltungsgebühr für 2007 wird von 34,00 € auf 38,00 € pro Nutzungsjahr angehoben.  Bei den u.a. Grabarten ergeben sich ab 01.01.2007 folgende Gesamtgebühren:

 

 

 

 

 

Grabnutzung:

Friedhofsunterh.:

Gesamtgebühr:

1.

Reihengrabstätten

 

 

 

1.1

Reihengrabstätten für Erden od. Urnen

240,00

760,00

1.000,00

2.

Wahlgrabstätten

 

 

 

2.1

Kindergräber bis zum voll- endeten 5. Lebensjahr

80,00

475,00

555,00

2.2

Urnenwahlgräber

100,00

950,00

1.050,00

2.3

Wahlgräber (Rasenfeld od. m. Bodendecker)

300,00

950,00

1.250,00

2.4

Parkartige Wahlgräber
(Rasenanlage od. Bodend.)

625,00

950,00

1.575,00

2.5

Urnengrabstätte in
Rasenanlage, 2-stellig

50,00

950,00

1.000,00

3.

Anonyme Grabstätten

 

 

 

3.2

Urnengrabstätte

20,00

760,00

780,00

3.2

Erdgrabstätte

240,00

760,00

1.000,00

 

Das Ausgraben von Urnen wird – wie bisher – von den Friedhofsmitarbeiter/innen durchgeführt. Die Gebühr beträgt wie bisher:                                                                95,00 €

 

Alle anderen Gebühren bleiben unverändert bestehen.

 

b) Die 3. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Norderstedt wird in der Form der Anlage 2 zur Vorlage Nr. B 05/0394 beschlossen.“


Abstimmung über den Änderungsantrag der GALiN:

Bei 15 Ja-, 18 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

 

Abstimmung gesamt:

Bei 20 Ja-, 17 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich angenommen.