Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Beschluss

1. § 6 der Zuständigkeitsordnung (Anlage zu § 11 Abs. 1 Hauptsatzung) erhält folgende Fassung:

 

㤠6

Entscheidungen des Ausschusses für junge Menschen

 

1.      Festlegung und Änderung von Schuleinzugsbereichen

2.      Grundsätze der Schülerbeförderung

3.      Entscheidungen im Rahmen der allgemeinen Grundsätze und über Richtlinien zur Förderung des Sports und zur Nutzung der Sportanlagen

4.      Übertragung von Aufgaben der Stadt Norderstedt auf andere Träger im Bereich der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege

5.      Abschluss von Verträgen und Erlass von Richtlinien über die Förderung von Einrichtungen anderer Träger im Bereich der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege

6.   Erlass von Richtlinien über die Ermäßigung der Regelgebühr für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

7.      Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern in die Kindergartenbeiräte anderer Träger“

2. Nach § 6 der Zuständigkeitsordnung wird folgender § 6a eingefügt:

㤠6a

Entscheidungen des Jugendhilfeausschusses

1.      Entscheidungen im Rahmen der allgemeinen Grundsätze und über Richtlinien für die Kinder- und Jugendarbeit

2.      Übertragung von Aufgaben der Stadt Norderstedt im Bereich der Jugendhilfe auf andere Träger

3.      Abschluss von Verträgen und Erlass von Richtlinien über die Förderung von Einrichtungen im Bereich der Jugendhilfe anderer Träger“

3. Die vorstehenden Änderungen treten zusammen mit der Vierten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Norderstedt in Kraft.

 


Abstimmung über den Änderungsantrag der GALiN:

 

Bei 12 Ja-, 22 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Abstimmung gesamt:

 

Bei 30 Ja-, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich angenommen.