Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Beschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

 

a)      Entscheidung über die Anregungen der Träger öffentlicher Belange:

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen folgender Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit den laufenden Nummern der Anlage 3) werden

berücksichtigt:


teilweise berücksichtigt:
1


nicht berücksichtigt:
...

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf die Ausführungen in der Liste zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und Abs. 3 BauGB (Anlage 3) dieser Vorlage Bezug genommen.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit der Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.


b)      Entscheidung über die Anregungen von Privatpersonen:

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen von Privatpersonen, Verbänden und Unternehmen (im Folgenden benannt mit den laufenden Nummern der Anlage 4) werden

berücksichtigt:
1

teilweise berücksichtigt:


nicht berücksichtigt:



Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf die Ausführungen in der Liste „Anregungen von Privatpersonen/Bürgerbeteiligung“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Anlage 4) dieser Vorlage Bezug genommen.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis mit der Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.


c)      erneuter abschließender Beschluss (Beitrittsbeschluss):

Die Stadtvertretung beschließt den Flächennutzungsplan Norderstedt – 40. Änderung – in der Fassung vom 01.11.2005 (Anlage 1) erneut abschließend.

Der Erläuterungsbericht wird in der Fassung vom 01.11.2005 (Anlage 2) dieser Vorlage gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan Norderstedt – 40. Änderung – der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Nach erfolgter Genehmigung gemäß § 6 BauGB ist der Flächennutzungsplan Norderstedt – 40. Änderung – auf Dauer zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten und die Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...


Abstimmung:

 

Bei 29 Ja-, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich angenommen.