Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

vorbehaltlich der Feststellung des Grünordnungsplanes zum Bebauungsplan 242 Norderstedt durch die Untere Naturschutzbehörde

 

a)      Entscheidung über die Anregungen der Träger öffentlicher Belange

Die vor, während und nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen folgender Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit den laufenden Nummern der Anlage 4) werden

berücksichtigt
1, 5, 7, 13

teilweise berücksichtigt
8

nicht berücksichtigt


Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf die Ausführungen in der Liste zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und Abs. 3 BauGB (Anlage 4) dieser Vorlage Bezug genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme und Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit der Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.


b)      Entscheidung über die Anregungen von Privatpersonen

Die vor, während und nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen von Privatpersonen, Verbänden und Unternehmen (im Folgenden benannt mit den laufenden Nummern der Anlage 5) werden

berücksichtigt
3

teilweise berücksichtigt
1 und 2

nicht berücksichtigt


Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf die Ausführungen in der Liste Anregungen von Privatpersonen/Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB“ (Anlage 5) dieser Vorlage Bezug genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit der Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.


c)      Satzungsbeschluss

Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung, den Bebauungsplan Nr. 242 Norderstedt „Gewerbegebiet nördlich Umgehung Fuhlsbüttel“, Gebiet: Niendorfer Straße 200, zwischen dem Flughafen Fuhlsbüttel und der Niendorfer Straße, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung – und dem Teil B – Text –, in der zuletzt geänderten Fassung vom 25.11.2005 als Satzung.

Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 3 zu dieser Vorlage (Stand: 25.11.2005) gebilligt.

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, mehrheitlich beschlossen