Es ist bekannt, dass seit ca. einem Jahr Fördermaßnahmen für I-Kindern vom Kreis aus Kostengründen nur widerstrebend gewährt werden. Die Erlaubnis für Verlängerung von Maßnahmen wird verzögert, teilweise wird auf Ergotherapeuten oder Krankengymnasten verwiesen, die privat zu bezahlen sind.

 

Der Kreis legt seit Anfang des Jahres genaueren Wert auf die Trennung der verschieden Fördermöglichkeiten.

 

Es gibt zwei Arten der Förderung von Integrationskindern, einmal die Förderung von körperlich oder geistig behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern, diese erfolgt nach § 53, 54 SGB XII (früher §39, 40 BSHG) und unterliegt der sozialen Sicherung des Kreises Segeberg (Sozialamt). In diesen Fällen hat das Land Schleswig-Holstein die Eltern von der Regelgebühr befreit.(AVV-SH -Arbeitsgruppe für Verfahrens und Vergütungsfragen)

 

Sowie die Förderung von Kindern die seelisch behindert oder von seelischer Behinderung bedroht sind, diese erfolgt nach § 35, 36 SGB VIII (  § 35a KJHG) und obliegt der wirtschaftlichen Jugendhilfe (Jugendamt). In diesen Fällen gibt es keine rechtliche Grundlage für eine Gebührenbefreiung und die Eltern haben die Regelgebühr zu zahlen.

 

Fördermaßnahmen nach dem SGB unterliegen dem Prinzip der Nachrangigkeit, dass heißt das erst alle anderen Maßnahmen (z.B. Ergotherapie, Logopädie.... die z.B. von den Krankenkassen als Kostenträger zu zahlen sind) auszuschöpfen sind, und Leistungen nach dem SGB  nur ergänzend gewährt werden.

 

 

 

Hat sich die Praxis des Kreises, Integration in Kitas zu versagen und stattdessen Frühförderung zu empfehlen (die nicht durch den Kreis zu zahlen ist) auf die Stadt Norderstedt ausgewirkt oder werden Auswirkungen befürchtet ?

 

Die Kosten für Frühförderung werden auch vom Kreis Segeberg getragen. Bei Frühfördermaßnahmen werden im Gegensatz zu Einzel, bzw. Gruppenintegrationsmaßnahmen in der Regel nur 2-3 Förder-Stunden pro Woche je Kind genehmigt, die entweder in der Kita, oder aber auch im privaten Umfeld des Kindes  durchgeführt werden können (Einzelintegration - 7,2 und Gruppenintegration 9,6 Stunden pro Woche)

 

Bisher wurde in den städtischen Einrichtungen erst eine I-Maßnahme auf Frühförderstunden gekürzt. Ob es mehr Fälle geben wird, bleibt abzuwarten, da bisher noch nicht alle vor Beginn des Kindergartenjahres gestellten Anträge entschieden sind.

 

Wie viele Fälle im Jahr 2005 wurden nicht entschieden, mit der Begründung es sei unklar ob das Jugendamt oder das Sozialamt zahlen muss ?

 

Bisher ist noch bei 6 Anträgen (städtische Einrichtungen) keine Entscheidung über die Art und den Umfang der Förderung getroffen worden. Die Anträge wurden teilweise im April/Mai 2005 beim Kreis Segeberg, soziale Sicherung gestellt und erst im Oktober bekamen wir die Mitteilung, dass der Antrag an die wirtschaftliche Jugendhilfe weitergeleitet wurde.

 

Wie vielen Kindern wurden im Jahr 2005 die Erlaubnis zur I-Maßnahme nicht verlängert ? Wie war die Versorgung der Kinder danach ? Haben sie einen Regelkindergartenplatz ?

 

Bei den bisher beschiedenen Anträgen bekamen alle Kinder eine integrative Förderung.( entweder vom Sozialamt oder vom Jugendamt in Form von Einzel oder Gruppenintegration oder Frühförderung) Wenn Maßnahmen beendet, oder nicht genehmigt werden sollten, da die Voraussetzungen für die Förderungen nicht zutreffen, wird den Eltern ein  Regelplatz in der bisherigen Kita angeboten.

 

Gab es 2005 Nachforderungen an Kita-Gebühren und wie haben die betroffenen Familien darauf reagiert ?

 

Ja, es gab Nachforderungen an Kita-Gebühren, in den Fällen, in denen die Zuständigkeit von Sozialamt zum Jugendamt gewechselt hat. Den Eltern wurde in diesen Fällen Ratenzahlung angeboten, bzw. sie wurden von uns gebeten einen Antrag auf Ermäßigung der Kita-Gebühr zu stellen. Diese wurde dann in diesen Fällen auch ausnahmsweise rückwirkend gewährt.

 

Werden die künftig höheren Belastungen des demnächst durch die Stadt übernommenen Jugendamtes im Haushalt 2006 berücksichtigt ?

 

Bei der Berechnung der Zuschüsse für das Jugendamt wurde vom Rechnungsergebnis 2004 bzw. den Haushaltsmitteln 2005 ausgegangen.

 

Wie hat sich die oben beschriebene Spar-Praxis des Kreises auf Anzahl und Gruppengröße in den 8 Kitas mit I-Gruppen ausgewirkt ?

 

Bisher gab es keine Auswirkungen  auf die Anzahl und Gruppengröße in den städtischen Kitas mit I-Gruppen, da es für diese nicht von Belang ist, ob nach dem SGB VIII  oder dem SGB XII gefördert wird. Genaueres bleibt abzuwarten.

 

Gab es Auswirkungen der Spar-Praxis auf die Beratungsstelle für Integration ?

 

Die Beratungsstelle hat uns dazu folgende Stellungnahme abgegeben:

„Sei Januar 2005 ist es im Kreis Segeberg für Familien mit von Behinderung bedrohten oder behinderten Kindern schwieriger geworden eine angemessene Förderung zu erhalten. Das Antragsverfahren hat sich erschwert und die Bearbeitungsdauer ist deutlich länger geworden.

Es findet nun vor Beginn der Förderung ein gesetzlich festgelegtes Hilfeplangespräch statt. An diesem Gespräch sollen laut Gesetz alle, die an der Entwicklung des Kindes beteiligten Fachleute und Eltern teilnehmen, um einen individuellen optimalen Förderbedarf und Plan festzulegen. Das Ziel des HPG soll eine fachlich qualifizierte Entscheidung über die Art und den Bedarf der Förderung sein. Viele Eltern in Norderstedt und im weiteren Kreis Segeberg haben inzwischen nicht nur positive Erfahrungen mit dem neuen Verfahren gemacht.“

 

 

Ist von Seiten der Stadt Norderstedt die Einstellung einer Fachkraft für Mögliche Einsparungen im sozialen Sektor geplant ?

 

Nein.