Frau Gattermann gibt folgenden Bericht:

 

 

In der Sitzung des Ausschusses für junge Menschen vom 18.01.2006 hat die FDP-Fraktion unter TOP 8.12 die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

 

Seit wann ist bekannt, dass die Bewirtschaftungskosten der städtischen Sporthallen das geplante Budget übersteigen würden?

 

Dass die Bewirtschaftungskosten der Norderstedter Schulen und Sporthallen die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel übersteigen und durch den Deckungsring des Fachamtes aufzufangen sind, wurde mit der Ankündigung der Preiserhöhung durch die Stadtwerke im Oktober und der Rechnungslegung im November 2005 deutlich.

 

Von welchen anderen Haushaltsstellen wurden Mittel zur Deckung herangezogen?

 

Zunächst wurden alle Haushaltsstellen des Fachbudgets über den Deckungsring herangezogen. Da der Deckungsring des Fachamtes nicht ausreichte, wurden nicht benötigte Haushaltsmittel anderer Ämter des Dezernates II, wie z. B. nicht benötigte Personalkosten aus dem Amt 68, herangezogen.

 

Eine vollständige Deckung aus dem Fachamtsbudget war nicht möglich, weil verschiedene außerplanmäßige Ausgaben z.B. die Zahlungen an die nichtstädtischen Kita-Träger aufgrund der Jahresrechnungen 2004 im Spitzkostenbereich aufgefangen werden mussten.  Auch sollte der von der Verwaltung erstellte Nachtragshaushalt rein „technischer Natur“ sein.

 

 

Wurde eine Haushaltssperre verhängt?

 

Nein, ein einzelnes Fachamt kann für sein Budget keine Haushaltssperre verhängen. Die Amtsleitung ist als Budgetverantwortliche aber dafür verantwortlich, steuernd einzugreifen, wenn sich abzeichnet, dass die Haushaltsmittel nicht ausreichen werden.

 

Wenn ja, von wem und wann?

 

-

 

Wenn keine Haushaltssperre verhängt wurde, warum dann die Erwähnung im Zeitungsartikel?

 

Das Fachamt hat keinen Einfluss auf den Inhalt von Zeitungsartikeln. Eine entsprechende  Information ist nicht gegeben worden.

 

Wer hat wann entschieden die 20 % nicht auszuzahlen?

 

Die Amtsleitung hat in Abstimmung mit dem Dezernenten Anfang Dezember entschieden, die 20% der mitgliederbezogenen Zuschüsse nicht auszuzahlen, da bereits 2004 in Abstimmung mit dem Ausschuss (Sitzung vom 18.2.2004, TOP 9.6) geregelt wurde, dass den Sportvereinen zunächst 80% dieser Zuschüsse ausgezahlt werden. Je nach Haushaltsstand wird dann im Herbst entschieden, ob die restlichen 20 % ausgezahlt werden oder nicht. Dieses Vorgehen ist mit den Sportförderrichtlinien vereinbar, da die mitgliederbezogenen Zuschüsse nur eine Kann-Bestimmung sind. Die Sportvereine sind über das Vorgehen bereits 2004 (die restlichen 20% konnten 2004 aufgrund des Haushaltsstandes ausgezahlt werden) und Anfang 2005 informiert worden.

 

Warum wurden die politischen Gremien nicht rechtzeitig informiert?

 

Der Ausschuss wurde am 07.12.05 informiert, dies war der frühestmögliche Zeitpunkt. Die Angelegenheit wurde im Ausschuß erörtert (siehe TOP 18.10). Widerspruch gegen diese Vorgehensweise ergab sich nicht. Auch lag die Berichterstattung im Ausschuß zeitlich vor der Behandlung des Nachtragshaushalts in der Sitzung der Stadtvertretung am 13.12.2005.

 

Wann, von wem und in welcher Form wurden die Sportvereine informiert?

 

Die Sportvereine erhielten zeitgleich vom Fachamt in schriftlicher Form eine Information über die Entscheidung.