Sitzung: 01.02.2006 Ausschuss für junge Menschen
Vorlage: M 06/0043
Frau Gattermann gibt
folgenden Bericht:
In der Sitzung des
Ausschusses für junge Menschen vom 18.01.2006 hat die FDP-Fraktion unter TOP
8.12 die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Seit wann ist bekannt, dass die Bewirtschaftungskosten der städtischen Sporthallen das geplante Budget übersteigen würden?
Dass die
Bewirtschaftungskosten der Norderstedter Schulen und Sporthallen die zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel übersteigen und durch den Deckungsring des
Fachamtes aufzufangen sind, wurde mit der Ankündigung der Preiserhöhung durch
die Stadtwerke im Oktober und der Rechnungslegung im November 2005 deutlich.
Von welchen anderen
Haushaltsstellen wurden Mittel zur Deckung herangezogen?
Zunächst wurden alle
Haushaltsstellen des Fachbudgets über den Deckungsring herangezogen. Da der
Deckungsring des Fachamtes nicht ausreichte, wurden nicht benötigte
Haushaltsmittel anderer Ämter des Dezernates II, wie z. B. nicht benötigte
Personalkosten aus dem Amt 68, herangezogen.
Eine vollständige
Deckung aus dem Fachamtsbudget war nicht möglich, weil verschiedene außerplanmäßige
Ausgaben z.B. die Zahlungen an die nichtstädtischen Kita-Träger aufgrund der
Jahresrechnungen 2004 im Spitzkostenbereich aufgefangen werden mussten. Auch sollte der von der
Verwaltung erstellte Nachtragshaushalt rein „technischer Natur“ sein.
Wurde eine Haushaltssperre
verhängt?
Nein, ein einzelnes Fachamt
kann für sein Budget keine Haushaltssperre verhängen. Die Amtsleitung ist als
Budgetverantwortliche aber dafür verantwortlich, steuernd einzugreifen, wenn
sich abzeichnet, dass die Haushaltsmittel nicht ausreichen werden.
Wenn ja, von wem und wann?
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Wenn keine Haushaltssperre verhängt wurde, warum dann die Erwähnung im Zeitungsartikel?
Das Fachamt hat keinen
Einfluss auf den Inhalt von Zeitungsartikeln.
Eine entsprechende Information ist
nicht gegeben worden.
Wer hat wann entschieden
die 20 % nicht auszuzahlen?
Die Amtsleitung hat in
Abstimmung mit dem Dezernenten Anfang Dezember entschieden, die 20% der
mitgliederbezogenen Zuschüsse nicht auszuzahlen, da bereits 2004 in Abstimmung
mit dem Ausschuss (Sitzung vom 18.2.2004, TOP 9.6) geregelt wurde, dass den
Sportvereinen zunächst 80% dieser Zuschüsse ausgezahlt werden. Je nach
Haushaltsstand wird dann im Herbst entschieden, ob die restlichen 20 %
ausgezahlt werden oder nicht. Dieses Vorgehen ist mit den
Sportförderrichtlinien vereinbar, da die mitgliederbezogenen Zuschüsse nur eine
Kann-Bestimmung sind. Die Sportvereine sind über das Vorgehen bereits 2004 (die
restlichen 20% konnten 2004 aufgrund des Haushaltsstandes ausgezahlt werden)
und Anfang 2005 informiert worden.
Warum wurden die
politischen Gremien nicht rechtzeitig informiert?
Der Ausschuss wurde am
07.12.05 informiert, dies war der frühestmögliche Zeitpunkt. Die Angelegenheit
wurde im Ausschuß erörtert (siehe TOP 18.10). Widerspruch gegen diese
Vorgehensweise ergab sich nicht. Auch lag die Berichterstattung im Ausschuß
zeitlich vor der Behandlung des Nachtragshaushalts in der Sitzung der
Stadtvertretung am 13.12.2005.
Wann, von wem und in
welcher Form wurden die Sportvereine informiert?
Die Sportvereine erhielten
zeitgleich vom Fachamt in schriftlicher Form eine Information über die
Entscheidung.