Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag

 

a)      Entscheidung über die Anregungen

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung und der eingeschränkten Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Stellungnahmen der Öffentlichkeit werden:

berücksichtigt

Nr. 1, 1a,   

teilweise berücksichtigt

Nr. 5

nicht berücksichtigt

Nr. 6         

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen wird auf die Ausführungen in der Anlage 1 zu dieser Vorlage – Tabelle: Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen der Behörden und der Öffentlichkeit – vom 31.01.2006 Bezug genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.


b)      Satzungsbeschluss

Auf Grund des § 10 BauGB beschließt die Stadtvertretung Norderstedt die Satzung nach § 34 (4) BauGB „Glashütte Nord", 1. Ergänzung Gebiet: Südlich Siegfriedstraße, zwischen Tangstedter Weg und Segeberger Chaussee, be­stehend aus dem Teil A - Planzeichnung - und dem Teil B - Text -, in der zuletzt geänderten Fassung vom 31.01.2006 als Satzung.

Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 2 dieser Vorlage - Stand: 31.01.2006 gebilligt.

Der Beschluss der Satzung durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 6 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen .