Sitzung: 27.02.2006 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: B 06/0084
Beschluss
Die
Verwaltung wird beauftragt, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag auszuarbeiten,
in dessen Rahmen die Stadt Norderstedt vom Kreis Segeberg die Trägerschaft des
Jugendaufbauwerkes in Norderstedt zum nächstmöglichen Zeitpunkt – ggfs.
rückwirkend ab 1.4.2006 - übernimmt.
Die
Übernahme der JAW-Trägerschaft erfolgt durch Errichtung einer städtischen, am
Ausschreibungsmarkt wettbewerbsfähigen, gemeinnützigen GmbH.
Für die
Übernahme sollen folgende Rahmenbedingungen gelten:
·
Die Arbeit des JAW
Norderstedt wird im Einklang mit dem JAW-Gesetz und den Förderbedingungen des
Landes Schleswig-Holstein fortgeführt.
·
Es werden maximal die
drei derzeit festangestellten pädagogischen Mitarbeiter/innen (Leitung, stellv.
Leitung, Lehrerin) übernommen.
·
Die Arbeit des JAW wird
mittelfristig teilweise in eigene vorhandene bzw. im Rahmen der
Landesfinanzierung zu errichtende städtische Räumlichkeiten verlagert.
Der Kreis
Segeberg stellt seinerseits sicher, dass sich das JAW in Norderstedt in
Kooperation mit Anderen im März 2006 an den Ausschreibungsrunden der Agentur
für Arbeit beteiligt.
Abstimmung:
Bei 9 Ja-, 0 Nein-Stimmen sowie 2 Enthaltungen
einstimmig angenommen.