Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag auszuarbeiten, in dessen Rahmen die Stadt Norderstedt vom Kreis Segeberg die Trägerschaft des Jugendaufbauwerkes in Norderstedt zum nächstmöglichen Zeitpunkt – ggfs. rückwirkend ab 1.4.2006  - übernimmt.

 

Die Übernahme der JAW-Trägerschaft erfolgt durch Errichtung einer städtischen, am Ausschreibungsmarkt wettbewerbsfähigen, gemeinnützigen GmbH.

Für die Übernahme sollen folgende Rahmenbedingungen gelten:

·         Die Arbeit des JAW Norderstedt wird im Einklang mit dem JAW-Gesetz und den Förderbedingungen des Landes Schleswig-Holstein fortgeführt.

·         Es werden maximal die drei derzeit festangestellten pädagogischen Mitarbeiter/innen (Leitung, stellv. Leitung, Lehrerin) übernommen.

·         Die Arbeit des JAW wird mittelfristig teilweise in eigene vorhandene bzw. im Rahmen der Landesfinanzierung zu errichtende städtische Räumlichkeiten verlagert.

 

Der Kreis Segeberg stellt seinerseits sicher, dass sich das JAW in Norderstedt in Kooperation mit Anderen im März 2006 an den Ausschreibungsrunden der Agentur für Arbeit beteiligt.

 


Abstimmung:

Bei 9 Ja-, 0 Nein-Stimmen sowie 2 Enthaltungen einstimmig angenommen.