Die SPD beantragt eine abschnittsweise Abstimmung des Beschlussvorschlages. Nach einer lebhaften Diskussion wird dieser Antrag zurückgezogen.

 

Der Ausschuss beschließt dann mit 7 ja bei 4 nein Stimmen:

 

 

  1. Über die Schwerpunkte des VHS-Bildungsauftrages sowie Programmschwerpunkte wird der Ausschuss für Kultur und Städtepartnerschaften künftig jährlich beraten und beschließen.
  2. Die Beratung erfolgt im Rahmen einer ausschließlich diesem Punkt gewidmeten, unter Beteiligung folgender fachlicher Berater durchgeführten Sitzung:
    1. eine Vertretung der Kursteilnehmenden
    2. je eine Vertretung der Kursleitungen der sechs Programmbereiche der VHS
    3. eine Vertretung des Landesverbandes der Volkshochschulen
    4. eine Vertretung der Norderstedter Schulen

Die fachlichen Berater erhalten Sitzungsgeld entsprechend den Bestimmungen der Entschädigungsverordnung vom 24.01.2003, zuletzt geändert am 01.02.2005.

  1. Der Ausschuss zieht ein Resümee des vergangenen VHS-Jahres
  2. Die Verwaltung wird beauftragt,  die Ergebnisse der Bedarfsanalyse für das kommende Arbeitsjahr (Herbst/Frühjahr) mindestens vier Wochen vor der Sitzung vorzulegen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Paragraphen alt 7 neu 5 aus der Satzung der Volkshochschule Norderstedt zu streichen.