Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Entwurf der Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 + 3 BauGB (Innenbereichssatzung) „Tangstedter Forst", Gebiet: Am Tangstedter Forst, wird einschließlich der Begründung, Stand: 20.04.2006, in der Fassung der Anlage 1 zur Vorlage Nr. B 06/0120 beschlossen.

 

Der Entwurf der Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 + 3 BauGB (Innenbereichssatzung) „Tangstedter Forst“ sowie die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 3 Abs. 3 i. V. m. § 13 BauGB durchzuführen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

6 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, mehrheitlich beschlossen