Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

a)      Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB soll im Rahmen des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 262 Norderstedt (vereinfachtes Verfahren) „Gewerbegebiet Harkshörn-Süd", Gebiet: westlich der Schleswig-Holstein-Straße / nördlich des Stadtparks / östlich der Bahntrasse / südlich der Straße Harckesheyde, von der öffentlichen Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) abgesehen werden, da ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt wird.

b)      Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 262 Norderstedt (vereinfachtes Verfahren) „Gewerbegebiet Harkshörn-Süd", Gebiet: westlich der Schleswig-Holstein-Straße / nördlich des Stadtparks / östlich der Bahntrasse / südlich der Straße Harckesheyde, in der Fassung vom 30.03.2006 (Anlage 2 und 3) wird beschlossen. Die Begründung in der Fassung vom 30.03.2006 (Anlage 4) wird gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 262 Norderstedt (vereinfachtes Verfahren) „Gewerbegebiet Harkshörn-Süd" sowie die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 3 Abs. 3 i. V. m. § 13 BauGB durchzuführen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, einstimmig beschlossen