Sitzung: 20.04.2006 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 06/0127
Beschlussvorschlag
a)
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2
BauGB soll im Rahmen des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 123 Norderstedt,
5. vereinfachte Änderung "Gewerbegebiet Harkshörn-Mitte", Gebiet:
westlich der Schleswig-Holstein-Straße / nördlich der Straße Harckesheyde /
östlich des Steertpoggwegs, von der öffentlichen Unterrichtung und Erörterung
über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung) abgesehen werden, da ein vereinfachtes Verfahren
durchgeführt wird.
b)
Der Entwurf des
Bebauungsplan Nr. 123 Norderstedt, 5. vereinfachte Änderung "Gewerbegebiet
Harkshörn-Mitte", Gebiet: westlich der Schleswig-Holstein-Straße /
nördlich der Straße Harckesheyde / östlich des Steertpoggwegs, in der
Fassung vom 30.03.2006 (Anlage 2)
wird beschlossen. Die Begründung in der Fassung vom 30.03.2006 (Anlage 3) wird
gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 123 Norderstedt, 5. vereinfachte Änderung
"Gewerbegebiet Harkshörn-Mitte", sowie die Begründung sind gemäß § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen
Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung
nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung
gemäß § 3 Abs. 3 i. V. m. § 13 BauGB durchzuführen.
Auf Grund des § 22 GO waren
keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, einstimmig beschlossen