Sitzung: 20.04.2006 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 06/0129
Beschlussvorschlag
a) Gemäß
§ 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB soll im Rahmen des Verfahrens zum Bebauungsplan
Nr. 186 Norderstedt, 2. vereinfachte Änderung „Gewerbegebiet Harkshörn
nördliche Erweiterung", Gebiet: westlich der Schleswig-Holstein-Straße /
nördlich der Fußwegverbindung zwischen Schleswig-Holstein-Straße und
Kringelkrugweg / östlich der Wöbsmoorniederung, von der öffentlichen
Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
(frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) abgesehen werden, da ein vereinfachtes
Verfahren durchgeführt wird.
b)
Der Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 186 Norderstedt, 2. vereinfachte Änderung „Gewerbegebiet
Harkshörn nördliche Erweiterung", Gebiet: westlich der
Schleswig-Holstein-Straße / nördlich der Fußwegverbindung zwischen
Schleswig-Holstein-Straße und Kringelkrugweg / östlich der Wöbsmoorniederung,
in der Fassung vom 30.03.2006 (Anlage 2) wird beschlossen. Die Begründung in
der Fassung vom 30.03.2006 (Anlage 3) wird gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 186 Norderstedt, 2. vereinfachte Änderung
„Gewerbegebiet Harkshörn nördliche Erweiterung", sowie die Begründung sind
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörde und sonstige Träger
öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen
Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung
nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung
gemäß § 3 Abs. 3 i. V. m. § 13 BauGB durchzuführen.
Auf Grund des § 22 GO waren
keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, einstimmig beschlossen