Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

a)      Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB soll im Rahmen des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 186 Norderstedt, 2. vereinfachte Änderung „Gewerbegebiet Harkshörn nördliche Erweiterung", Gebiet: westlich der Schleswig-Holstein-Straße / nördlich der Fußwegverbindung zwischen Schleswig-Holstein-Straße und Kringelkrugweg / östlich der Wöbsmoorniederung, von der öffentlichen Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) abgesehen werden, da ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt wird.

b)      Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 186 Norderstedt, 2. vereinfachte Änderung „Gewerbegebiet Harkshörn nördliche Erweiterung", Gebiet: westlich der Schleswig-Holstein-Straße / nördlich der Fußwegverbindung zwischen Schleswig-Holstein-Straße und Kringelkrugweg / östlich der Wöbsmoorniederung, in der Fassung vom 30.03.2006 (Anlage 2) wird beschlossen. Die Begründung in der Fassung vom 30.03.2006 (Anlage 3) wird gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 186 Norderstedt, 2. vereinfachte Änderung „Gewerbegebiet Harkshörn nördliche Erweiterung", sowie die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörde und sonstige Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 3 Abs. 3 i. V. m. § 13 BauGB durchzuführen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, einstimmig beschlossen