Sitzung: 20.04.2006 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 06/0139
Beschlussvorschlag
a) Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufhebung des als
unwirksam festgestellten Bebauungsplanes Nr. 137 Norderstedt „Harkshörn
Süd", Gebiet: Mühlenweg/Feldweg Feldstraße/Am Hange, beschlossen.
Der Beschluss zur Aufhebung ist ortsüblich bekannt zu machen. (§ 2 Abs. 1 Satz
2 BauGB
b) Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des
Bebauungsplan Nr. 137 Norderstedt Neufassung „Harkshörn Süd", Gebiet:
Mühlenweg/Feldweg/Feldstraße/Am Hange, beschlossen.
Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
· Festsetzung der Gebietsart – Allgemeines Wohngebiet – (WA) am Mühlenweg, im übrigen Plangebiet Reines Wohngebiet (WR); ·
Erweiterung der
baulichen Nutzungsmöglichkeiten durch Vergrößerung der überbaubaren Flächen
in Teilbereichen, Erhöhung der Zahl der Vollgeschosse in Verbindung mit der
Gebäudehöhe und Erhöhung des Nutzungsmaßes (GRZ); ·
Teilweise Festsetzung
von Bauflächen auf der festgesetzten Grünfläche – Parkan-lage – am
Buschberger Weg ·
Neuregelung der
Zulässigkeit von Nebenanlagen. |
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB).
Auf Grund des § 22 GO waren
keine Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, einstimmig beschlossen