Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 4

Beschluss

 

a)      Entscheidung über die Stellungnahmen

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit werden

berücksichtigt

Punkt 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8.1 - 8.10, 9.1, 9.2,10

teilweise berücksichtigt

Punkt ./.

nicht berücksichtigt

Punkt 6


Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen wird auf die Ausführung zur Sach- und Rechtslage dieser Vorlage Bezug genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.


b)      Abschließender Beschluss

Auf Grund des § 5 BauGB beschließt die Stadtvertretung die 49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt 1984 „Wohnbebauung Am Knick“, Gebiet: Zwischen Am Knick und U-Bahn-Trasse, südlich Jugendfreizeitheim, in der Fassung vom 01.06.2006.

Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 3 dieser Vorlage - Stand: 01.06.2006 - gebilligt.

Die zusammenfassende Erklärung nach § 6 Abs. 5 BauGB wird in der Fassung der Anlage 6 dieser Vorlage gebilligt.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die 49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt 1984 „Wohnbebauung Am Knick“ bei der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

 

Bei 34 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen einstimmig angenommen.