Nachdem die bisherige Vorsitzende des Sozialausschusses ihr Mandat niedergelegt hat und sowohl der 1. stellvertretende und die 2. stellvertretende Vorsitzende an der Teilnahme verhindert sind, übernimmt Herr Joachim Schulz gemäß § 46 Abs. 5 GO als ältestes Mitglied den Vorsitz.

 

Herr Schulz begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit mit 8 Mitgliedern fest.