Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

a)      Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung der Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB (Außenbereichssatzung) „Tangstedter Forst", Gebiet: Am Tangstedter Forst, beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke beidseitig der Straße Am Tangstedter Forst bis an den nördlichen Verbindungsweg in den Forst. Im Übrigen wird das Plangebiet durch die angrenzenden Forst – und landwirtschaftlichen Flächen begrenzt.

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

Durch die Möglichkeit einer Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB beabsichtigt die Stadt Norderstedt, die Grenzen der Bereiche festzulegen, in denen Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist und in denen die Errichtung von Wohnraum erleichtert zugelassen werden soll.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

b)      Der von der Stadtvertretung am 25.10.2005 gefasste Aufstellungsbeschluss zur Satzung nach § 34 Abs.4 BauGB „Am Tangstedter Forst“ wird aufgehoben.


Abstimmung:

11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen, einstimmig beschlossen