Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 7 Garstedt, 4. Änderung „Gewerbe- und Einzelhandelsstandort zwischen Friedrichsgaber Weg und Kohfurth“, Gebiet: Westlich der Straße Kohfurth / nördlich und südlich Stettiner Straße / beiderseits Kösliner Weg, Teil A – Planzeichnung (Anlage 1) und Teil B – Text (Anlage 2), in der Fassung vom 15.06.2006 wird beschlossen.

Die Begründung in der Fassung vom 15.06.2006 (Anlage 3) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 7 Garstedt, 4. Änderung „Gewerbe- und Einzelhandelsstandort zwischen Friedrichsgaber Weg und Kohfurth", sowie die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:

 

·         Klimaanalyse der Stadt Norderstedt                  Stand: November 1993

·         Biotop- und Nutzungstypenkartierung                  Stand: 22.03.2005

·         Flechtenexposition Norderstedt                   Stand: 1992

·         Verkehrsuntersuchung                  Stand: Februar 2006

 

sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.


Abstimmung:

11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen, einstimmig beschlossen