Sitzung: 06.07.2006 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 06/0226
Beschlussvorschlag
Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 7 Garstedt, 4. Änderung „Gewerbe- und Einzelhandelsstandort zwischen Friedrichsgaber Weg und Kohfurth“, Gebiet: Westlich der Straße Kohfurth / nördlich und südlich Stettiner Straße / beiderseits Kösliner Weg, Teil A – Planzeichnung (Anlage 1) und Teil B – Text (Anlage 2), in der Fassung vom 15.06.2006 wird beschlossen.
Die Begründung in der Fassung
vom 15.06.2006 (Anlage 3) wird gebilligt.
Der Entwurf des
Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 7 Garstedt, 4. Änderung „Gewerbe- und
Einzelhandelsstandort zwischen Friedrichsgaber Weg und Kohfurth", sowie die
Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:
·
Klimaanalyse der Stadt
Norderstedt Stand:
November 1993
·
Biotop- und
Nutzungstypenkartierung Stand:
22.03.2005
·
Flechtenexposition
Norderstedt Stand: 1992
·
Verkehrsuntersuchung Stand: Februar 2006
sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.
Sollten sich nach der
öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des
Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren,
wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a
Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Abstimmung:
11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen,
einstimmig beschlossen