Sitzung: 06.07.2006 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 06/0218
Beschlussvorschlag
Der Entwurf des
Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 161 Norderstedt, 3. Änderung „Siedlung
Zwickmöhlen“, Teil A – Planzeichnung (Anlage
1) und Teil B – Text (Anlage 2), in der Fassung vom 13.06.2006 wird
beschlossen.
Die Begründung in der Fassung
vom 13.06.2006 (Anlage 3) wird gebilligt.
Der Entwurf des
Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 161 Norderstedt, 3. Änderung „Siedlung
Zwickmöhlen", sowie die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener
Informationen:
- Klimaanalyse der Stadt Norderstedt Stand: November 1993
- Biotop- und Nutzungstypenkartierung Stand: 22.03.2005
- Flechtenexposition Norderstedt Stand: 1992
sind gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind gemäß § 3 Absatz 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.
Sollten sich nach der
öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des
Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren,
wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a
Absatz 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Abstimmung:
10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung, einstimmig
beschlossen