Sitzung: 12.09.2006 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 14, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 06/0232
Beschluss
a)
Gemäß §§ 2 ff. BauGB
wird die Aufstellung der Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB
(Außenbereichssatzung) „Tangstedter Forst", Gebiet: Am Tangstedter Forst,
beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke beidseitig der Straße Am Tangstedter
Forst bis an den nördlichen Verbindungsweg in den Forst. Im Übrigen wird das
Plangebiet durch die angrenzenden Forst – und landwirtschaftlichen Flächen
begrenzt.
Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
Durch die Möglichkeit einer Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB beabsichtigt die
Stadt Norderstedt, die Grenzen der Bereiche festzulegen, in denen Wohnbebauung
von einigem Gewicht vorhanden ist und in denen die Errichtung von Wohnraum
erleichtert zugelassen werden soll.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB).
b)
Der von der
Stadtvertretung am 25.10.2005 gefasste Aufstellungsbeschluss zur Satzung nach §
34 Abs.4 BauGB „Am Tangstedter Forst“ wird aufgehoben.
Auf Grund des § 22 GO waren
keine Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 23 Ja-, 14 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen
mehrheitlich angenommen.