Sitzung: 07.09.2006 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 06/0250
Beschlussvorschlag
a) Entscheidung über die Behandlung
der Stellungnahmen
Entscheidung über die Behandlung der
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im
Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 2) werden
berücksichtigt
2.
teilweise berücksichtigt
......................
nicht berücksichtigt
.......................
zur Kenntnis genommen
Punkt 1., 3., 4., 5., 6.1, 6.2, 7., 8.1, 8.2, 8.3, 8.4, 8.5, 8.6, 8.7,
9.
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen
zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die Anlage 3 dieser Vorlage Bezug
genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben,
von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b) Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10 BauGB sowie
beschließt die Stadtvertretung, den Bebauungsplan Nr. 262 Norderstedt
„Gewerbegebiet Harkshörn-Süd", vereinfachtes Verfahren, Gebiet: westlich
der Schleswig-Holstein-Straße / nördlich des Stadtparks / östlich der
Bahnstrasse / südlich der Straße Harckesheyde, bestehend aus dem Teil B – Text
– (Anlage 5) in der zuletzt geänderten Fassung vom 15.08.2006, als Satzung.
Die Begründung in der Fassung vom 15.08.2006 ( Anlage 6) wird gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Auf Grund des § 22 GO waren
keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von der Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, einstimmig beschlossen