Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

a)      Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB soll zur Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 137 Norderstedt „Harkshörn Süd", Gebiet: Mühlenweg/Feldweg/Feldstraße/Am Hange, von der öffentlichen Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) abgesehen werden, da es sich um die Aufhebung handelt und gleichzeitig ein Verfahren zur Neuaufstellung eingeleitet ist, in dessen Rahmen eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird.

b)      Der Entwurf der Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 137 Norderstedt „Harkshörn Süd", Gebiet: Mühlenweg/Feldweg/Feldstraße/Am Hange, wird einschließlich der Begründung, Stand: 14.08.2006, in der Fassung der Anlage 1 zur Vorlage Nr. B 06/0175 beschlossen.

Der Entwurf der Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 137 Norderstedt „Harkshörn Süd" sowie die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten. Zur Thematik der Aufhebung liegen keine umweltbezogenen Informationen vor, die ausgelegt werden müssten.

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, einstimmig beschlossen