Sitzung: 07.09.2006 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 06/0175
Beschlussvorschlag
a)
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2
BauGB soll zur Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 137 Norderstedt „Harkshörn
Süd", Gebiet: Mühlenweg/Feldweg/Feldstraße/Am Hange, von der öffentlichen
Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
(frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) abgesehen werden, da es sich um die
Aufhebung handelt und gleichzeitig ein Verfahren zur Neuaufstellung eingeleitet
ist, in dessen Rahmen eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt
wird.
b)
Der Entwurf der
Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 137 Norderstedt „Harkshörn Süd",
Gebiet: Mühlenweg/Feldweg/Feldstraße/Am Hange, wird einschließlich der
Begründung, Stand: 14.08.2006, in der Fassung der Anlage 1 zur Vorlage Nr. B
06/0175 beschlossen.
Der Entwurf der Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 137 Norderstedt
„Harkshörn Süd" sowie die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2
BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten. Zur Thematik der
Aufhebung liegen keine umweltbezogenen Informationen vor, die ausgelegt werden
müssten.
Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder
von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, einstimmig beschlossen