Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss

Der Hauptausschuss weist gem. § 25 Abs. 1 GO Schleswig-Holstein den Aufsichtsrat an, den Verpflichtungen aus § 12 des Gesellschaftsvertrages der Mehrzwecksäle Norderstedt GmbH innerhalb der nächsten 4 Wochen nachzukommen und die notwendigen Unterlagen zu erstellen bzw. einzufordern. Der Aufsichtsrat wird angewiesen den Bericht des Aufsichtsrates gem. § 12 Abs. 5 über die Ergebnisse seiner Prüfung dem Gesellschafter zusammen mit dem Vorschlag der Geschäftsführung über die Ergebnisverwendung für das Jahr 2005 innerhalb von 4 Wochen vorzulegen.

 

Der Aufsichtsrat wird angewiesen, mit Hinweis auf § 11 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der Mehrzwecksäle Norderstedt GmbH bei wesentlichen Abweichungen zum Wirtschaftsplan einen Nachtragshaushalt im Sinne von § 12 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung innerhalb der nächsten 6 Wochen aufzustellen und dem Gesellschafter vorzulegen.

 


Abstimmung zum so geänderten Antrag:

Bei 11 Ja- und 0 Nein-Stimmen einstimmig angenommen.