Beschluss
Der
Hauptausschuss weist gem. § 25 Abs. 1 GO Schleswig-Holstein den Aufsichtsrat
an, den Verpflichtungen aus § 12 des Gesellschaftsvertrages der Mehrzwecksäle
Norderstedt GmbH innerhalb der nächsten 4 Wochen nachzukommen und die
notwendigen Unterlagen zu erstellen bzw. einzufordern. Der Aufsichtsrat wird
angewiesen den Bericht des Aufsichtsrates gem. § 12 Abs. 5 über die Ergebnisse
seiner Prüfung dem Gesellschafter zusammen mit dem Vorschlag der
Geschäftsführung über die Ergebnisverwendung für das Jahr 2005 innerhalb von 4
Wochen vorzulegen.
Der
Aufsichtsrat wird angewiesen, mit Hinweis auf § 11 Abs. 3 des
Gesellschaftsvertrages der Mehrzwecksäle Norderstedt GmbH bei wesentlichen
Abweichungen zum Wirtschaftsplan einen Nachtragshaushalt im Sinne von § 12 Abs.
4 der Eigenbetriebsverordnung innerhalb der nächsten 6 Wochen aufzustellen und
dem Gesellschafter vorzulegen.
Abstimmung zum so geänderten Antrag:
Bei 11 Ja- und 0 Nein-Stimmen einstimmig angenommen.