Herr Hanak berichtet kurz über die bisherige Praxis bei den Weihnachtspräsenten für Kinder und die Problematik seit Einführung des SGB II. Die Daten der Kinder können nicht ermittelt werden, auch wäre dies datenschutzrechtlich nicht zulässig.

Im vergangenen Jahr hat die Norderstedter Tafel die Verteilung von Weihnachtspräsenten an bedürftige Kinder übernommen, die Aktion wurde dort sehr gut angenommen.

Der Ausschuss ist sich einig, dass die Norderstedter Tafel auch in diesem Jahr wieder gebeten werden soll, die Verteilung der Weihnachtspräsente vorzunehmen.