Sitzung: 12.12.2006 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 06/0340
Beschluss
Gemäß §§ 2 ff. BauGB in
Verbindung mit § 13 BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 245 Norderstedt, 1. Änderung "südlich Ohechaussee, westlich Niendorfer
Straße", Gebiet: Ohechaussee, Niendorfer Straße, Südgrenze
Nebenerschließung Nord und Verlängerung, Nordportbogen, Süd- und Westgrenze des
Baufeldes F im vereinfachten Verfahren beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 01.10.2006
festgesetzt (siehe Anlage 1, Übersichtsplan). Diese Planzeichnung ist
Bestandteil des Beschlusses.
Für das
Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Rückplanung der Nebenerschließung Nord unter
Berücksichtigung der Grundstücksanforderungen eines anzusiedelnden
Unternehmens.
- Anpassung der Straßenbegrenzungslinien
Ohechaussee und Niendorfer Straße an den faktisch hergestellten
Ausbauzustand.
- Anpassung der Baufeldgliederung und inneren
Erschließung an die Planungserfordernisse eines anzusiedelnden
Unternehmens.
- Anpassung der Baugrenzen und Baulinien an die
Planungserfordernisse eines anzusiedelnden Unternehmens.
- Anpassung der Indices (GRZ, GFZ) an die
Planungserfordernisse eines anzusiedelnden Unternehmens.
- Anpassung der Nutzungsgliederung innerhalb der
GE-Festsetzungen
Der Aufstellungsbeschluss ist
ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Aufgrund des § 22 GO waren
keine Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 39 Ja-, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung einstimmig
angenommen.