Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss

 

Gemäß §§ 2 ff. BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 245 Norderstedt, 1. Änderung "südlich Ohechaussee, westlich Niendorfer Straße", Gebiet: Ohechaussee, Niendorfer Straße, Südgrenze Nebenerschließung Nord und Verlängerung, Nordportbogen, Süd- und Westgrenze des Baufeldes F im vereinfachten Verfahren beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 01.10.2006 festgesetzt (siehe Anlage 1, Übersichtsplan). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

  • Rückplanung der Nebenerschließung Nord unter Berücksichtigung der Grundstücksanforderungen eines anzusiedelnden Unternehmens.
  • Anpassung der Straßenbegrenzungslinien Ohechaussee und Niendorfer Straße an den faktisch hergestellten Ausbauzustand.
  • Anpassung der Baufeldgliederung und inneren Erschließung an die Planungserfordernisse eines anzusiedelnden Unternehmens.
  • Anpassung der Baugrenzen und Baulinien an die Planungserfordernisse eines anzusiedelnden Unternehmens.
  • Anpassung der Indices (GRZ, GFZ) an die Planungserfordernisse eines anzusiedelnden Unternehmens.
  • Anpassung der Nutzungsgliederung innerhalb der GE-Festsetzungen

 

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Abstimmung:

 

Bei 39 Ja-, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung einstimmig angenommen.