Die noch fortgeltenden Heranziehungsatzungen nach dem BSHG sollen ab 01.01.2007 der neuen Rechtssituation nach Inkrafttreten des SGB XII (Sozialhilfe) angepasst werden.

In diesem Zusammenhang hat sich der Kreis Segeberg entschieden, die bisher an die Stadt Norderstedt delegierte Bearbeitung der ambulanten und der stationären (für die über 60-Jährigen) Hilfe zur Pflege komplett bei sich zu konzentrieren. Damit verbunden sind auch die Unterhaltsüberprüfungen und -berechnungen.

Vom Wegfall der Heranziehung in diesem Bereich sind in unserem Sozialamt drei Mitarbeiterinnen (2 Planstellen) betroffen, die anderweitig eingesetzt werden müssen.

Die Stadt soll weiterhin beauftragt werden für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel, für die Hilfen zur Gesundheit, die Wohnraumsicherung sowie für die entsprechenden Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, mit z.Zt. etwa 600 laufenden Fällen.