Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 1, Enthaltungen: 3

Beschluss

 

a)     Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 3) werden

berücksichtigt

4.4, 6.3

teilweise berücksichtigt

......................

nicht berücksichtigt

.......................

zur Kenntnis genommen

1, 2, 3, 4.1, 4.2, 4.3, 4.5, 4.6, 4.7, 5.1, 5.2, 6.1, 6.2, 6.4, 7

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage bzw. die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.


b)     Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 5) werden

berücksichtigt

1

teilweise berücksichtigt

......................

nicht berücksichtigt

2.3, 2.4, 3

zur Kenntnis genommen

2.1, 2.2, 2.5, 2.6, 2.7, 2.8

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage bzw. die o. g. Anlage dieser  Vorlage Bezug genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.


c)      Erneute Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 3) werden

berücksichtigt

........................

teilweise berücksichtigt

......................

nicht berücksichtigt

.......................

zur Kenntnis genommen

1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9,

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage bzw. die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

d)      Satzungsbeschluss

Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung, den Bebauungsplan Nr. 161 Norderstedt, 3. Änderung „Siedlung Zwickmöhlen", Gebiet: Östlich Ulzburger Straße / südlich Flurstücke 54/147, 54/241, 54/242, 54/201, 54/247 und 54/194, Flur 2, Gemarkung Harksheide / westlich Flurstück 51, Flur 2, Gemarkung Harksheide / nördlich der südlichen Bebauung Zwickmöhlen, bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung - (Anlage 8) und dem Teil B ‑ Text ‑ (Anlage 9) in der zuletzt geänderten Fassung vom 26.02.2007, als Satzung.
Die Begründung in der Fassung vom 26.02.2007 (Anlage 10) wird gebilligt.

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

 

Bei 33 Ja-, 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.