Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der zur Zeit geltenden Fassung, der §§ 1, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der zur Zeit geltenden Fassung, des § 26 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der zur Zeit geltenden Fassung und des § 9 der Satzung der Stadt Norderstedt über die Sondernutzung an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten sowie die Erstattung von Mehrkosten (Sondernutzungssatzung) in der zur Zeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung am                    folgende Nachtragssatzung erlassen:

 

§ 1

 

(1)  § 5 erhält folgende Überschrift:

 

Gebührenfreiheit, Ermäßigung, Stundung, Erlass

 

(2)  Im § 5 Abs. 1 Ziff. 2 wird der letzte Halbsatz

 

"und gesellschaftlichen Gruppierungen, die gemeinnützige Zwecke verfolgen, Gewerkschaften und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts"

 

gestrichen.

 

 

(3)  Im § 5 Abs. 1 Ziff. 4. wird das Wort "Fernsprechhäuschen" gestrichen.

 

(4)  Im § 5 wird ein neuer Absatz 3 mit folgendem Wortlaut eingefügt:

 

Die Stadt kann in begründeten Fällen Stundungen/Ratenzahlungen oder Erlass gewähren.

 

(5)  In der Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 der Gebührensatzung der Stadt Norderstedt über die Sondernutzung an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten werden die folgenden Tarif-Nr. geändert bzw. neu aufgenommen:

 

 

 

Tarif

Nr.

 

 

Art der Sondernutzung

 

 

Sondernutzungsgebühren in €

jährlich

monat-lich

wöchent-lich

täglich

Mindest-gebühr

 

 

 

 

 

 

 

1.5

Öffentliche Telekommunikationsstellen wie Fernsprechhäuschen, -säulen u.ä.

 

 

nach einer Rahmengebühr

der Berechnung der Sondernutzungsgebühren werden die für einen einzelnen Standort jeweils erzielten Einnahmen nach Monatsmittel für einen jährlichen Abrechnungszeitraum zugrunde gelegt und mit 0 - 6 % bemessen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Aufstellen von Tresen, Tischen, Steh-tischen und ähnlichen Einrichtungen sowie Sitzgelegenheiten zu gewerblichen Zwe-cken vor Cafés, Gaststätten, Restaurants, Eisdielen, Imbissständen, Geschäften usw.

 

je m² beanspruchter Straßenfläche

 

 

 

 

 

 

 

 

4,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

25,00

 

 

 

 

 

 

 

15.1

Flohmärkte, Weihnachtsmärkte, Messen und ähnliche Veranstaltungen

 

je m² beanspruchter Straßenfläche

 

 

 

 

 

 

0,50

 

15.2

Wochenmärkte

für die von privaten Veranstaltern eine Sondernutzung beantragt wird

 

je m² beanspruchter Straßenfläche

Die Tarifstelle wird auf Grund des beschlossenen Antrags gestrichen

 

 

 

 

 

 

 

16.3

Abstellen von zugelassenen Fahrzeuganhängern zum Zwecke der Sammlung von Altkleidern, Altschuhen u.ä.

je Anhänger

 

 

 

 

 

 

10,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

20.1

nicht gewerbliche private Straßenfeste

je m² beanspruchter Straßenfläche

Die Tarifstelle wird auf Grund des beschlossenen Antrags gestrichen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

20.2

Straßenfeste von kirchlichen, politischen, gemeinnützigen Organisationen, die keinen gemeinnützigen Charakter haben

je m² beanspruchter Straßenfläche

Die Tarifstelle wird auf Grund des beschlossenen Antrags gestrichen

 

 

 

 

 

 

§ 2

 

§1 Absatz 5 Tarif-Nr. 3 tritt rückwirkend zum 01.04.2007 in Kraft;

im übrigen tritt diese Nachtragssatzung am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

Norderstedt, den


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen einstimmig beschlossen.