Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Stadt Norderstedt übernimmt ebenfalls bereits ab dem 3. Kind die vollen Kosten, d.h. 100 % des Regelkostenbeitrages.

 

Die §§ 2 und 5 der Richtlinien zur Bildung einer Sozialstaffel nach § 10 der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Norderstedt für die Ermäßigung der Regelgebühren werden in der Fassung der Anlage 1 rückwirkend zum 01.08.2007 beschlossen.

 


Abstimmung:

 

Einstimmig beschlossen.