Beschluss:
Die Stadt Norderstedt übernimmt ebenfalls bereits ab dem 3. Kind die vollen Kosten, d.h. 100 % des Regelkostenbeitrages.
Die §§ 2 und 5 der Richtlinien zur Bildung einer Sozialstaffel nach § 10 der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Norderstedt für die Ermäßigung der Regelgebühren werden in der Fassung der Anlage 1 rückwirkend zum 01.08.2007 beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmig beschlossen.