Es liegen folgende Anfragen in schriftlicher Form vor, die zunächst von Frau Gattermann für die Verwaltung verlesen und beantwortet werden.

 

 

I.

Frau Schmieder, Rembrandtweg 24, Norderstedt zur Rahmenvereinbarung Kita/Grundschule

 

Sofern die Stadt Norderstedt als Träger dieser Rahmenvereinbarung beitritt, spricht sie sich u.E. automatisch für die Umsetzung des Konzeptes aus. In der Beschlussvorlage bleibt jedoch eine ganz entscheidende Frage nach dem "WIE?" unbeantwortet.
( Die Fragen sind gerichtet an die Verwaltung und alle Fraktionen.)

Wer soll diesen zusätzlichen Arbeitsauftrag in den Kitas leisten? 

 

 Antwort:

 

Der Auftrag zur Zusammenarbeit mit den Grundschulen ist nach dem KiTaG  §5 Abs. 6 integraler Bestandteil der Arbeit von Kindertagesstätten. Die Rahmenvereinbarung konkretisiert lediglich die Zusammenarbeit.

 

Schon 2005 (Novellierung des KiTaG)  ist aus kommunaler Sicht darauf hingewiesen worden, dass das Land Schleswig-Holstein Gelder für den erhöhten Personalbedarf aufgrund der neuen Aufgaben zur Verfügung stellen müsste. Das Land war der Auffassung, dass keine neuen Aufgaben definiert worden, lediglich die Prioritäten neu gesetzt wurden.

Wird er kosten- bzw. personalneutral umgesetzt oder in welchem Umfang werden entsprechende Anpassungen vorgenommen?

 

Antwort:

 

Die Rahmenvereinbarung ist lediglich ein Rahmen für die Zusammenarbeit, der in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Norderstedter Grundschulen und Kindertagesstätten erarbeitet wurde. Die Verpflichtung zur Zusammenarbeit ergibt sich sowohl aus dem KiTaG und dem neuen Schulgesetz.

 

Es sind keine Anpassungen geplant.



Sofern Anpassungen vorgenommen werden, zu wann sind diese geplant?

 

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Anschließend antworten verschiedene Vertreter/-innen der Fraktionen und verweisen u.a. auf die folgende Beratung unter TOP 8.

 

 

 

II.

 

Frau Heike Sprunk, Pellwormstraße 3 b, 22846 Norderstedt  zu dem Tagesordnungspunkt 9. und der Beschlussvorlage B 07/0502

 

 

An die Verwaltung

 

  1. Geht die Verwaltung davon aus, dass sie in der Lage sein wird, den selbst ermittelten Bedarf durch Bereitstellung einer bedarfsdeckenden Anzahl von Betreuungsbausteinen zu decken oder bestehen Kapazitätsgrenzen beispielsweise in Form von nur begrenzt vorhandenen räumlichen und personellen Kapazitäten?

 

Antwort:

 

Voraussetzung für die Bedarfsabfrage nach Modulplätzen in der Kita Friedrichsgabe, in der Kita Pusteblume, im Hort Pellwormstraße und im Hort Niendorfer Straße ist ein Beschluss des Ausschuss für junge Menschen am 05.12.07 diese Betreuungsform im Schuljahr 2008/2009 fortzusetzen. Die Bedarfserhebung hat zunächst den Sinn, herauszufinden für welche Module eine Nachfrage bestehen wird. Es bestehen Kapazitätsgrenzen aufgrund der Räumlichkeiten und der maximalen Anzahl von Kindern in den einzelnen Modulgruppen (15).

 

  1. Für den Fall dass Kapazitätsgrenzen in den einzelnen Horten zur Bedarfsdeckung überschritten werden müssen: Ist die Verwaltung bereit und in der Lage die Kapazitäten auszubauen?  Wann soll das entschieden werden?

 

Antwort:

 

Die Vergabe der Hort- und Modulplätze wird, wie in jedem Jahr, parallel statt finden. Aus Sicht der Verwaltung sind die Kapazitätsgrenzen mit der Erweiterung der Modulplätze in der Kita Pusteblume und der Ausnutzung der maximalen Kinderzahl im Hortbereich des Horts Pellwomstraße erreicht. Ob diese Erweiterung weiterhin notwendig sein wird oder andere, muss im Frühjahr 2008 entschieden werden. Darüber wird der Ausschuss frühzeitig informiert werden.

 

  1. Wird der Bedarf an Hortplätzen auch an denjenigen Schulen ermittelt, an denen es gegenwärtig keine Betreuungsbausteine gibt? Falls nein, warum nicht?

 

Antwort:

 

Die Stadt Norderstedt legt als Standortgemeinde Versorgungszahlen fest und genehmigt entsprechend Plätze bei nichtstädtischen Trägern bzw. richtet in eigenen Einrichtungen Plätze ein. Die Modulplätze bietet die Stadt als Träger an und ermittelt deshalb auch nur den Bedarf an den Standorten an denen sie ein Angebot macht. An den anderen Grundschulen werden i.d.R. von Eltern Betreuungsangebote gemacht.

 

  1. Gibt es für das Angebot von Betreuungsbausteinen weiterhin Zuschüsse vom Land Schleswig-Holstein? Bis wann müssen diese angefordert werden?

 

Antwort:

 

Es gibt weiterhin Zuschüsse. Die Anträge müssen bis Ende Mai gestellt werden.

 

 

 

An die Fraktionen

 

1.    Sind Sie sich der Tatsache bewusst, dass sich die Eltern von Erstklässlern verbindlich bis zum 1.Februar festlegen müssen, an welcher Schule sie ihr Kind anmelden und man Ihnen dann eventuell im Juni mitteilt, ob sie an dieser Schule auch einen Hortplatz bekommen oder es günstiger gewesen wäre, das Kind an einer anderen Schule anzumelden, weil nämlich jetzt Schul- und Hortplatz auseinanderfallen, wenn überhaupt ein Hortplatz bereitsteht?

 

2.    Nachdem die Verwaltung in ihrer Beschlussvorlage ausdrücklich mitteilt, dass die Nachfrage nach Betreuungsplätzen deutlich höher ausfallen wird als die Zahl der freien Hortplätze: Finden Sie es richtig, diesen feststehenden Bedarf nicht zum Anlass zu nehmen, die staatlich geförderten Hortplätze aufzustocken, sondern sich von Jahr zu Jahr (immerhin bereits das siebte Jahr in Folge) mit kostenneutralen  (mithin von den Eltern finanzierten) Betreuungsbausteinen ohne Sozialstaffel zu behelfen?

 

 

Verschiedene Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen antworten.