Sitzung: 05.12.2007 Ausschuss für junge Menschen
Vorlage: B 07/0468
Herr Bertram
ergänzt zu der geplanten Veränderung des § 4 (2) der Benutzungsordnung, dass es
mittlerweile zwei Rückmeldungen von Gymnasien gibt, die aufgrund des
Sportpflichtunterrichts eine Sporthallennutzung über 17.00 Uhr hinaus
beanspruchen.
Herr Bertram
erläutert, dass dieses eine Ausnahmeregelung im Sinne von § 4 Absatz 2
darstellt und der Sportpflichtunterricht der Schulen selbstverständlich Vorrang
vor der Vereinsnutzung hat.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für
junge Menschen empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:
Die in der Anlage 1
zur Vorlage beigefügte „Benutzungsordnung und Entgelttarif für Sportstätten,
Schulräume und Schulhöfe der Stadt Norderstedt „ wird zum 01.03.2008 ohne Änderungen
beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen.