Herr Bertram ergänzt zu der geplanten Veränderung des § 4 (2) der Benutzungsordnung, dass es mittlerweile zwei Rückmeldungen von Gymnasien gibt, die aufgrund des Sportpflichtunterrichts eine Sporthallennutzung über 17.00 Uhr hinaus beanspruchen.

Herr Bertram erläutert, dass dieses eine Ausnahmeregelung im Sinne von § 4 Absatz 2 darstellt und der Sportpflichtunterricht der Schulen selbstverständlich Vorrang vor der Vereinsnutzung hat.

 

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für junge Menschen empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

 

Die in der Anlage 1 zur Vorlage beigefügte „Benutzungsordnung und Entgelttarif für Sportstätten, Schulräume und Schulhöfe der Stadt Norderstedt „ wird zum 01.03.2008 ohne Änderungen beschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen.