Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 4, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

a) Behandlung des Ergebnisses der Behörden- und des Ergebnisses der      
     Öffentlichkeitsbeteiligung :

 

 

Das Ergebnis der Behörden- und der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4 (2) BauGB bzw. gem. § 3 (2) BauGB (vgl. tabellarische Vermerke des Amtes für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr vom 21.12.2007 - Anlagen 5 und 8 dieser Vorlage - ) und Originalschreiben - Anlagen 4 und 7 dieser Vorlage - wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Behandlung des Ergebnisses der Behörden- und der Öffentlichkeitsbeteiligung soll entsprechend den Behandlungs-/Abwägungsvorschlägen der Verwaltung in den tabellarischen Vermerken des Amtes für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr vom 21.12.2007 – Anlagen 5 und 8 dieser Vorlage - erfolgen.

 

 


b) abschließender Beschluss :

 

Auf Grund des § 5 BauGB i.V.m. § 28 GO beschließt die Stadtvertretung den Flächennutzungsplan Norderstedt - FNP 2020 – in der Fassung vom 21.12.2007 abschließend.

 

Die Begründung - Stand: 21.12.2007 - mit Umweltbericht - Stand: 17.12.2007 - wird in der Fassung der Anlagen 1 und 2 dieser Vorlage gebilligt.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan Norderstedt 1984 - FNP 2020 - bei der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder / Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

7 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, mehrheitlich beschlossen