Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 4

Beschluss

 

a)      Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer aus der Anlage 3) werden

berücksichtigt

Punkt 1

teilweise berücksichtigt

......................

nicht berücksichtigt

.......................

zur Kenntnis genommen

.....................
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage gemäß Anlage 3 dieser Vorlage Bezug genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

b)     Satzungsbeschluss

Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 265 Norderstedt „Ulzburger Straße 533 -  539", Gebiet: westlich Ulzburger Straße / zwischen Erlengang und Eschenkamp, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung – (Anlage 4) und dem Teil B – Text – (Anlage 6), in der zuletzt geänderten Fassung vom 20.12.2007 sowie dem Vorhabenplan (Anlage 5) als Satzung.

Die Begründung in der Fassung vom 20.12.2007 (Anlage 7)  wird gebilligt.

Der Durchführungsvertrag in der Fassung vom 04.12.2007 (Anlage 8) wird zur Kenntnis genommen.

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

 

Bei 35 Ja- und 4 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.