Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Beschluss:

 

a)      Das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wird entsprechend dem Vermerk der Verwaltung über das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 03.01.2008 (Anlage 4) und dem Behandlungsvorschlag zum Ergebnis der frühzeitigen Behördenbeteiligung (Anlage 6) zur Kenntnis genommen.

b)      Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 150 Norderstedt, 4. Änderung und Ergänzung „Gewerbegebiet Lawaetzstraße Teil Südwest", Gebiet: Südlich Wasserwerk Friedrichsgabe, westlich des bestehenden Gewerbebetriebes, nordöstlich der geplanten Verlängerung der Oadby-and-Wigston-Straße, Teil A – Planzeichnung (Anlage 7) und Teil B – Text (Anlage 8) in der Fassung vom 16.08.2007 wird beschlossen.

Die Begründung in der Fassung vom 10.01.2008 (Anlage 9) wird gebilligt.

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 150 Norderstedt, 4. Änderung und Ergänzung „Gewerbegebiet  Lawaetzstraße Teil Südwest", sowie die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:

  • Klimaanalyse der Stadt Norderstedt                            Stand: November 1993
  • Biotop- und Nutzungstypenkartierung                  Stand: 22.03.2005
  • Grünplanerischer Fachbeitrag                           Stand: August 2007
  • Schalltechnische Untersuchung                                    Stand: 22.08.2007
  • Lärmminderungsplanung (LMP)/Ist-Analyse 2005
    Schallimmissionsplan „Straße“ 2005 der Lärm-
    minderungsplanung                                                  Stand: 2005
  • Landschaftsplan                                                        Stand: 2007
  • Quantitative Erfassung ausgewählter
    Brutvogelarten                                                                      Stand: 2000
  • Grobkonzept zum Amphibienschutz                             Stand: 2002
  • Altlastenkataster                                                         Stand: 2002/2005
  • Historische Erkundung Lawaetzstraße 9 – 13            Stand: 2004
  • Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne            Stand: 1992/93/95/98/99/00/03/04/05
  • Gutachten zur ökotoxikologischen Belastungs-
    situation im Stadtgebiet Norderstedt mit Verfahren
    der standardisierten Flechtenexposition                  Stand: 1990/91
  • Orientierende Luftschadstoffmessungen an vier
    verkehrsexponierten Standorten                              Stand: 2005
  • Abschätzung der aktuellen und zukünftigen
    Luftqualitätsgüte Norderstedt                                        Stand: 2007

 

sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen  beschlossen.