Sitzung: 07.02.2008 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: B 08/0006
Beschluss:
a)
Das Ergebnis
der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und
4 Abs. 1 BauGB wird entsprechend dem Vermerk der Verwaltung über das Ergebnis
der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 03.01.2008 (Anlage 4) und dem
Behandlungsvorschlag zum Ergebnis der frühzeitigen Behördenbeteiligung (Anlage
6) zur Kenntnis genommen.
b)
Der Entwurf des
Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 150 Norderstedt, 4. Änderung und Ergänzung
„Gewerbegebiet Lawaetzstraße Teil Südwest", Gebiet: Südlich Wasserwerk
Friedrichsgabe, westlich des bestehenden Gewerbebetriebes, nordöstlich der
geplanten Verlängerung der Oadby-and-Wigston-Straße, Teil A – Planzeichnung
(Anlage 7) und Teil B – Text (Anlage 8) in der Fassung vom 16.08.2007 wird
beschlossen.
Die Begründung in der Fassung vom 10.01.2008 (Anlage 9) wird gebilligt.
Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 150 Norderstedt, 4. Änderung
und Ergänzung „Gewerbegebiet
Lawaetzstraße Teil Südwest", sowie die Begründung sowie folgende
Arten umweltbezogener Informationen:
- Klimaanalyse der Stadt Norderstedt Stand: November 1993
- Biotop- und Nutzungstypenkartierung Stand:
22.03.2005
- Grünplanerischer Fachbeitrag Stand: August 2007
- Schalltechnische Untersuchung Stand:
22.08.2007
- Lärmminderungsplanung (LMP)/Ist-Analyse
2005
Schallimmissionsplan „Straße“ 2005 der Lärm-
minderungsplanung Stand: 2005 - Landschaftsplan Stand:
2007
- Quantitative Erfassung ausgewählter
Brutvogelarten Stand: 2000 - Grobkonzept zum Amphibienschutz Stand: 2002
- Altlastenkataster Stand:
2002/2005
- Historische Erkundung Lawaetzstraße 9 –
13 Stand: 2004
- Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne Stand:
1992/93/95/98/99/00/03/04/05
- Gutachten zur ökotoxikologischen
Belastungs-
situation im Stadtgebiet Norderstedt mit Verfahren
der standardisierten Flechtenexposition Stand: 1990/91 - Orientierende Luftschadstoffmessungen an
vier
verkehrsexponierten Standorten Stand: 2005 - Abschätzung der aktuellen und
zukünftigen
Luftqualitätsgüte Norderstedt Stand: 2007
sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2
BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte
Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge
der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte
Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Auf Grund des § 22
GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen
beschlossen.