Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Beschluss:

 

a)      Das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wird entsprechend dem Vermerk der Verwaltung über das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 03.01.2008 (Anlage 4) und dem Behandlungsvorschlag zum Ergebnis der frühzeitigen Behördenbeteiligung (Anlage 5) zur Kenntnis genommen.

b)      Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 150 Norderstedt, 5. Änderung und Ergänzung „Friedhofserweiterung Friedrichsgabe", Gebiet: Nordwestlich Zaunkönigweg, östlich Föhrenkamp, Teil A – Planzeichnung (Anlage 6) und Teil B – Text (Anlage 7) in der Fassung vom 16.08.2007 wird beschlossen.

Die Begründung in der Fassung vom 10.01.2008 (Anlage 8) wird gebilligt.

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 150 Norderstedt, 5. Änderung und Ergänzung „Friedhofserweiterung Friedrichsgabe", sowie die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:

·         Klimaanalyse der Stadt Norderstedt               Stand: November 1993

·         Biotop- und Nutzungstypenkartierung                Stand: 22.03.2005

·         Flechtenexposition Norderstedt                     Stand: 1992

·         Grünplanerischer Fachbeitrag                    Stand: August 2007

·         Lärmminderungsplanung (LMP)/Ist-Analyse 2005
Schallimmissionsplan „Straße“ 2005 der Lärm-
minderungsplanung                          Stand: 2005

·         Landschaftsplan                                Stand: 2007

·         Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten      Stand: 2000

·         Altlastenkataster                                   Stand: 2002/2005

·         Historische Erkundung Lawaetzstraße 9 – 13        Stand: 2004

·         Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne      Stand:      1992/93/95/98/99/
                                                            00/03/04/05

·         Gutachten zur ökotoxikologischen Belastungs-
situation im Stadtgebiet Norderstedt mit Verfahren
der standardisierten Flechtenexposition              Stand: 1990/91

·         Orientierende Luftschadstoffmessungen an vier
verkehrsexponierten Standorten                      Stand: 2005

·         Abschätzung der aktuellen und zukünftigen
Luftqualitätsgüte Norderstedt                     Stand: 2007

 

sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen  beschlossen.