Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Beschluss:

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 185 Norderstedt, 4. Änderung „Poolstraße/Ulzburger Straße", Gebiet: Südlich Harckesheyde/östlich Ulzburger Straße/Poolstraße/Schulweg, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung (Anlage 2) und Teil B – Text (Anlage 3) in der Fassung vom 21.01.2008, wird beschlossen.

Die Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 21.01.2008 (Anlage 4) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 185 Norderstedt, 4. Änderung „Poolstraße/Ulzburger Straße“, sowie die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:

 

·         Klimaanalyse der Stadt Norderstedt           Stand: November 1993

·         Biotop- und Nutzungstypenkartierung                  Stand: 22.03.2005

·         Flechtenexposition Norderstedt                       Stand: 1992

·         Grünordnerischer Fachbeitrag                      Stand: April 2007

·         Lärmminderungsplanung                                    Stand: 2007

 

sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu der Planung zu hören und von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.