Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 4, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Gemäß § 12 Abs. 2 BauGB wird dem Antrag vom 08.01.2008 der Fa. Beckmann Grundstücke (GmbH & CO) KG (Anlage 1) auf Einleitung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zugestimmt.

 

Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 216 Norderstedt, 2. Änderung und Ergänzung „Süderweiterung Sondergebiet Bau- und Gartenfachmarkt“, Gebiet: Östlich Segeberger Chaussee / nördlich Hopfenweg, beschlossen.

 

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 176/78 tlw., 29/2 tlw., 28/1 tlw., 30/2 tlw., 28/9 tlw., 38/1, 40/4 der Flur 8, Gemarkung Glashütte (Anlage 3).

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

-         Erweiterung der Sondergebietsfläche zum Neubau eines vergrößerten und neu strukturierten Bau- und Gartenfachmarktes, als Neuausrichtung der gesamten Sondergebietsnutzung auf dem Grundstück Segeberger Chaussee 310;

-          Neubau einer Abbiegespur in der Segeberger Chaussee.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 7 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.