Sitzung: 06.03.2008 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 08/0086
Beschlussvorschlag
a) Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird
die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 186 Norderstedt, 3.
Änderung und Ergänzung "Gewerbegebiet Harkshörn nördliche
Erweiterung", Gebiet: südlich des Regenrückhaltebeckens, westlich der
Sackgasse Oststraße, nördlich der Bahntrasse, östlich der Wöbsmoorniederung
beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 18.01.2008 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 2). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Für das
Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Neuordnung der gewerblichen Nutzung;
- Sicherung der Geh- und Radwegverbindung;
- Gewährleistung der Eingrünung des Gewerbegebiets;
- Festsetzung von flächenbezogenen
Schallleistungspegeln zum Gewerbelärm, um die Verträglichkeit mit der
benachbarten Wohnbebauung und dem Pflegeheim zu gewährleisten.
b) Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 186 Norderstedt, 3.
Änderung und Ergänzung Norderstedt, "Gewerbegebiet Harkshörn nördliche
Erweiterung", Gebiet: südlich des Regenrückhaltebeckens, westlich der
Sackgasse Oststraße, nördlich der Bahntrasse, östlich der Wöbsmoorniederung (Anlage 2) die öffentliche Unterrichtung und
Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Der Vorentwurf des
Bebauungsplans vom 18.01.2008 (Anlage 3) wird als Grundlage für die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist
entsprechend den Ziffern 1, 2, 3.1, 4, 6, 7, 8, 9 und 11 der Anlage 8 dieser
Vorlage durchzuführen.
c) Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 186 Norderstedt, 1. vereinfachte Änderung, Gebiet: Gewerbegebiet Harkshörn Nord am Gehweg zwischen Oststraße und Kringelkrugweg und Nr. 140 Norderstedt, 3. vereinfachte Änderung, Gebiet: Gewerbegebiet Harkshörn Nord am Gehweg zwischen Oststraße und Kringelkrugweg sowie die rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 186 Norderstedt, Gebiet: Gewerbegebiet Harkshörn nördliche Erweiterung und Nr. 140 Norderstedt, Gebiet: Harkshörn-Nord werden im überplanten Bereich aufgehoben (Anlagen 4 - 7).
Es wird in den überplanten
Bereichen die Einleitung eines Aufhebungsverfahrens beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss ist
ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Aufgrund des § 22 GO waren
keine Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, einstimmig beschlossen