Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

a) Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 186 Norderstedt, 3. Änderung und Ergänzung "Gewerbegebiet Harkshörn nördliche Erweiterung", Gebiet: südlich des Regenrückhaltebeckens, westlich der Sackgasse Oststraße, nördlich der Bahntrasse, östlich der Wöbsmoorniederung beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 18.01.2008 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 2). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Neuordnung der gewerblichen Nutzung;
  • Sicherung der Geh- und Radwegverbindung;
  • Gewährleistung der Eingrünung des Gewerbegebiets;
  • Festsetzung von flächenbezogenen Schallleistungspegeln zum Gewerbelärm, um die Verträglichkeit mit der benachbarten Wohnbebauung und dem Pflegeheim zu gewährleisten.

 

b) Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 186 Norderstedt, 3. Änderung und Ergänzung Norderstedt, "Gewerbegebiet Harkshörn nördliche Erweiterung", Gebiet: südlich des Regenrückhaltebeckens, westlich der Sackgasse Oststraße, nördlich der Bahntrasse, östlich der Wöbsmoorniederung (Anlage 2) die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplans vom 18.01.2008 (Anlage 3) wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3.1, 4, 6, 7, 8, 9 und 11 der Anlage 8 dieser Vorlage durchzuführen.

 

c) Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 186 Norderstedt, 1. vereinfachte Änderung, Gebiet: Gewerbegebiet Harkshörn Nord am Gehweg zwischen Oststraße und Kringelkrugweg und Nr. 140 Norderstedt, 3. vereinfachte Änderung, Gebiet: Gewerbegebiet Harkshörn Nord am Gehweg zwischen Oststraße und Kringelkrugweg sowie die rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 186 Norderstedt, Gebiet: Gewerbegebiet Harkshörn nördliche Erweiterung und Nr. 140 Norderstedt, Gebiet: Harkshörn-Nord werden im überplanten Bereich aufgehoben (Anlagen 4 - 7).

Es wird in den überplanten Bereichen die Einleitung eines Aufhebungsverfahrens beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmung:

11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, einstimmig beschlossen