Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 5, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

In einem öffentlich rechtlichen Vertrag wird geregelt, dass die Stadt Norderstedt die öffentlich rechtlichen Planungen für die Sportanlagen gegen vollständige Kostenerstattung durch die Gemeinde Henstedt-Ulzburg durchführt. Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg würde dann die Objektplanung, Baudurchführung und Trägerschaft halten, sodass Norderstedt keinerlei Kostenrisiko trägt.


Abstimmung:

6 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, mehrheitlich beschlossen