Sitzung: 17.04.2008 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 5, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 08/0114
Beschlussvorschlag
In einem öffentlich
rechtlichen Vertrag wird geregelt, dass die Stadt Norderstedt die öffentlich
rechtlichen Planungen für die Sportanlagen gegen vollständige Kostenerstattung
durch die Gemeinde Henstedt-Ulzburg durchführt. Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg
würde dann die Objektplanung, Baudurchführung und Trägerschaft halten, sodass
Norderstedt keinerlei Kostenrisiko trägt.
Abstimmung:
6 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, mehrheitlich beschlossen