Sitzung: 17.04.2008 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 08/0140
Beschlussvorschlag
Der Entwurf des
Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 269 Norderstedt, „Taubenstieg“, Gebiet:
Östlich Taubenstieg/südlich Drosselstieg/nördlich und westlich Norderstraße,
Teil A – Planzeichnung (Anlage 1) und Teil B – Text (Anlage 2), in der Fassung
vom 17.04.2008 wird beschlossen.
Die Begründung in der Fassung
vom 17.04.2008 (Anlage 3) wird gebilligt.
Der Entwurf des Bauleitplans,
Bebauungsplan Nr. 269 Norderstedt, „Taubenstieg“, sowie die Begründung sind
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung
zu unterrichten.
Sollten sich nach der
öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des
Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren,
wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a
Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund des § 22 GO waren
keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmung:
11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, einstimmig beschlossen