Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 269 Norderstedt, „Taubenstieg“, Gebiet: Östlich Taubenstieg/südlich Drosselstieg/nördlich und westlich Norderstraße, Teil A – Planzeichnung (Anlage 1) und Teil B – Text (Anlage 2), in der Fassung vom 17.04.2008 wird beschlossen.

 

Die Begründung in der Fassung vom 17.04.2008 (Anlage 3) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplans, Bebauungsplan Nr. 269 Norderstedt, „Taubenstieg“, sowie die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmung:

11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, einstimmig beschlossen