Sitzung: 17.04.2008 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 08/0153
Beschlussvorschlag
a) Gemäß § 12 BauGB wird die Aufstellung des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 274 Norderstedt „Westerweiterung des
Gewerbegebiets Harkshörn", Gebiet: Am Stammgleis, beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 31.03.2008 festgesetzt (vgl.
verkleinerte Fassung in Anlage 3). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des
Beschlusses.
Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
§
Neuordnung der
gewerblichen Nutzung;
§
Sicherung der Geh- und
Radwegverbindung;
§
Gewährleistung der
Eingrünung des Gewerbegebiets;
§
Festsetzung von
flächenbezogenen immissionswirksamen Schallleistungspegeln zum Gewerbelärm, um
die Verträglichkeit mit der benachbarten Wohnbebauung zu gewährleisten.
b)
Für den
rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 140 Norderstedt, 4. Änderung und
Ergänzung, Gebiet: Harkshörn / Am Stammgleis, wird im überplanten Bereich die
Einleitung eines Aufhebungsverfahrens beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB).
Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, einstimmig beschlossen