Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

a)      Gemäß § 12 BauGB wird die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 274 Norderstedt „Westerweiterung des Gewerbegebiets Harkshörn", Gebiet: Am Stammgleis, beschlossen.

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 31.03.2008 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 3). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

§         Neuordnung der gewerblichen Nutzung;

§         Sicherung der Geh- und Radwegverbindung;

§         Gewährleistung der Eingrünung des Gewerbegebiets;

§         Festsetzung von flächenbezogenen immissionswirksamen Schallleistungspegeln zum Gewerbelärm, um die Verträglichkeit mit der benachbarten Wohnbebauung zu gewährleisten.

b)      Für den rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 140 Norderstedt, 4. Änderung und Ergänzung, Gebiet: Harkshörn / Am Stammgleis, wird im überplanten Bereich die Einleitung eines Aufhebungsverfahrens beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, einstimmig beschlossen