Sitzung: 17.04.2008 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 08/0136
Beschlussvorschlag
a)
Neufassung des
Aufstellungsbeschlusses:
Gemäß § 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 218 –
Norderstedt – „Stonsdorf“, Gebiet: westlich der Schleswig-Holstein-Straße /
nördlich und südlich des Langenharmer Weges / östlich des Grünzuges an der
Theodor-Storm-Straße bzw. östlich der Emanuel-Geibel-Straße einschließlich des
ehem. Bauhofgeländes / südlich des Stadtparksees, neu beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 04.04.2008 festgesetzt (vgl.
verkleinerte Fassung in Anlage 1). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des
Beschlusses.
Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
-
Städtebauliche
Aufwertung des Gewerbegebietes
-
Festsetzung der Art und
des Maßes zulässiger Nutzungen unter Berücksichtigung der Anforderung der
Betriebe und der städtebaulichen Situation
-
Sicherung und
Weiterentwicklung der vorhandenen Gewerbeflächen unter Berücksichtigung der
städtebaulichen Gemengelage
-
Ordnung und Beschränkung
der Einzelhandelsentwicklung
-
Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für Freizeit-, Sport-, Kultur- und
gastronomische Nutzungen sowie für ein Hotel am Südeingang des Stadtparks
-
Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für Freizeit-, Sport-, Kultur- und
gastronomische Nutzungen sowie für Stellplätze am Südeingang des Stadtparks
während der Durchführung der Landesgartenschau
im Jahre 2011
-
Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnungsbau auf dem
ehemaligen Bauhofgelände an der Emanuel-Geibel-Straße
-
Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer gemischten
Nutzung zwischen der Emanuel-Geibel-Straße und dem Umspannwerk
-
Festsetzung der Bebauung
südlich des Langenharmer Weges als Mischgebiet
-
(Neu-)Ordnung der
verkehrlichen Erschließungsanlagen unter besonderer Berücksichtigung der
Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer, der Anforderung der Betriebe sowie der
Erschließung der künftigen Stadtparknutzung und der Durchführung der
Landesgartenschau im Jahre 2011
-
Gestaltung der
öffentlichen Räume und Schaffung einer eigenen Identität
-
Sicherung und
Entwicklung der Grünstrukturen im Inneren des Gebietes und an Rändern in
Abstimmung mit den Planungen zum Stadtpark
b) Billigung des Vorentwurfs
Der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr.
218 – Norderstedt – „Stonsdorf“(Stand: 04.04.2008), bestehend aus Teil A –
Planzeichnung, dem Teil B – Text, wird gebilligt.
Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 218 – Norderstedt – „Stonsdorf“(Stand:
04.04.2008) wird gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bedingungen für eine Anbindung der Stormarnstraße
an die Poppenbütteler Straße (sog. Planfall P2) möglichst kurzfristig konkret
zu prüfen und Planungsvorschläge zu entwickeln.
c)
Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Behörden-
und Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 4 Abs. 1 bzw. § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 218 – Norderstedt
– „Stonsdorf“ ist auf der Grundlage des Vorentwurfs vom 04.04.2008
durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist entsprechend den Ziffern 1,
2, 3.1, 4, 6, 7, 8, 9, 11, 12 der Anlage 5 dieser Vorlage durchzuführen.
Aufgrund
des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder / Stadtvertreter von der Beratung
und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, einstimmig beschlossen