Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

a)      Neufassung des Aufstellungsbeschlusses:

Gemäß § 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 218 – Norderstedt – „Stonsdorf“, Gebiet: westlich der Schleswig-Holstein-Straße / nördlich und südlich des Langenharmer Weges / östlich des Grünzuges an der Theodor-Storm-Straße bzw. östlich der Emanuel-Geibel-Straße einschließlich des ehem. Bauhofgeländes / südlich des Stadtparksees, neu beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 04.04.2008 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 1). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

-          Städtebauliche Aufwertung des Gewerbegebietes

-          Festsetzung der Art und des Maßes zulässiger Nutzungen unter Berücksichtigung der Anforderung der Betriebe und der städtebaulichen Situation

-          Sicherung und Weiterentwicklung der vorhandenen Gewerbeflächen unter Berücksichtigung der städtebaulichen Gemengelage

-          Ordnung und Beschränkung der Einzelhandelsentwicklung

-          Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für Freizeit-, Sport-, Kultur- und gastronomische Nutzungen sowie für ein Hotel am Südeingang des Stadtparks

-          Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für Freizeit-, Sport-, Kultur- und gastronomische Nutzungen sowie für Stellplätze am Südeingang des Stadtparks während der Durchführung der Landesgartenschau  im Jahre 2011

-          Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnungsbau auf dem ehemaligen Bauhofgelände an der Emanuel-Geibel-Straße

-          Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer gemischten Nutzung zwischen der Emanuel-Geibel-Straße und dem Umspannwerk

-          Festsetzung der Bebauung südlich des Langenharmer Weges als Mischgebiet

-          (Neu-)Ordnung der verkehrlichen Erschließungsanlagen unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer, der Anforderung der Betriebe sowie der Erschließung der künftigen Stadtparknutzung und der Durchführung der Landesgartenschau im Jahre 2011

-          Gestaltung der öffentlichen Räume und Schaffung einer eigenen Identität

-          Sicherung und Entwicklung der Grünstrukturen im Inneren des Gebietes und an Rändern in Abstimmung mit den Planungen zum Stadtpark


b)     Billigung des Vorentwurfs

Der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 218 – Norderstedt – „Stonsdorf“(Stand: 04.04.2008), bestehend aus Teil A – Planzeichnung, dem Teil B – Text, wird gebilligt.

Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 218 – Norderstedt – „Stonsdorf“(Stand: 04.04.2008) wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Bedingungen für eine Anbindung der Stormarnstraße an die Poppenbütteler Straße (sog. Planfall P2) möglichst kurzfristig konkret zu prüfen und Planungsvorschläge zu entwickeln.


c)      Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung

Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 bzw. § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 218 – Norderstedt – „Stonsdorf“ ist auf der Grundlage des Vorentwurfs vom 04.04.2008 durchzuführen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3.1, 4, 6, 7, 8, 9, 11, 12 der Anlage 5 dieser Vorlage durchzuführen.

 

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder / Stadtvertreter von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, einstimmig beschlossen