Sitzung: 06.05.2008 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 3, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 08/0144
Beschluss
a) Entscheidung über die Behandlung
der Stellungnahmen
Entscheidung über die Behandlung der
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im
Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 2) werden
berücksichtigt
Punkt 3; Punkt 6.3; Punkt 6.6; Punkt 7.1; Punkt 8.1; Punkt 8.2;
teilweise berücksichtigt
Punkt 7.2; Punkt 7.3;
nicht berücksichtigt
zur Kenntnis genommen
Punkt 1- 5; Punkt 6.1; Punkt 6.2; Punkt 6.4; Punkt 6.5; Punkt 6.7;
Punkt 6.8;
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen
zur Sach- und Rechtslage bzw. die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug
genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben,
von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der
Anlage 4) werden
berücksichtigt
Punkt 2 – 7;
teilweise berücksichtigt
......................
nicht berücksichtigt
Punkt 1
zur Kenntnis genommen
.....................
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen
Privater wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage bzw. die o. g.
Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben,
von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b) Satzungsbeschluss
Aufgrund des § 10 BauGB sowie nach §
92 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung
den Bebauungsplan Nr. 263 Norderstedt „Großer Born", Gebiet: Zwischen
Poppenbütteler Straße und Jägerlauf, südlich Großer Born, nördlich Beek hinter
der Twiete, bestehend aus dem Teil A und C – Planzeichnung – (Anlage 7) und dem
Teil B und C – Text – (Anlage 8) in der Fassung vom 02.04.2008, als Satzung.
Die Begründung in der Fassung vom 02.04.2008 (Anlage 9) wird gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Herr Leiteritz nimmt gem. §
22 GO weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil. Er verlässt den Raum
von 22.05 bis 22.10 Uhr.
Abstimmung:
Bei 33 Ja- und 3 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.