Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 19

Beschluss

 

Die Stadtvertretung beschließt die „Erste Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Norderstedt“ in der Fassung der nachgesandten Anlage zur Vorlage:

 

 

Erste Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Norderstedt

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO), der §§ 70 und 71 SGB VIII, der §§ 47 und 48 des Jugendförderungsgesetzes (JuFöG) in der Fassung des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe und zur Änderung weiterer Rechtsvorschriften in den jeweils geltenden Fassungen und der Landesverordnung über die Bestimmung der Großen kreisangehörigen Stadt Norderstedt zum Träger der öffentlichen Jugendhilfe vom 27.02.2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 181) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom (...) folgende Erste Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Norderstedt erlassen:

 

§ 1

 

§ 4 Abs. 1 wird geändert und lautet nunmehr wie folgt:

 

(1)   Dem Jugendhilfeausschuss gehören 15 durch die Stadtvertretung gewählte stimmberechtigte Mitglieder an:

 

1.      Neun Mitglieder der Stadtvertretung

2.      Drei Mitglieder auf Vorschlag der im Stadtgebiet wirkenden anerkannten Jugendverbände

3.      Drei Mitglieder auf Vorschlag der im Stadtgebiet wirkenden Wohlfahrtsverbände

 

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses nach Nr. 2 und 3 müssen ebenfalls zur Stadtvertretung wählbar sein.

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

 

Norderstedt, den (...)

 

Stadt Norderstedt

 

 

Hans-Joachim Grote

Oberbürgermeister


Abstimmung:

 

Bei 29 Ja- und 19 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.

 

 

Herr Münster verlässt um 21.25 Uhr die Sitzung.

 

 

Die Sitzung wird von 21.25 Uhr bis 21.40 Uhr unterbrochen.