Sitzung: 17.06.2008 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 19
Vorlage: A 08/0227
Beschluss
Die
Stadtvertretung beschließt die „Erste Satzung zur Änderung der Satzung für das
Jugendamt der Stadt Norderstedt“ in der Fassung der nachgesandten Anlage zur
Vorlage:
Erste Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Norderstedt
Aufgrund des § 4 der
Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO), der §§ 70 und 71 SGB VIII, der §§
47 und 48 des Jugendförderungsgesetzes (JuFöG) in der Fassung des Gesetzes zur
Ausführung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe und
zur Änderung weiterer Rechtsvorschriften in den jeweils geltenden Fassungen und
der Landesverordnung über die Bestimmung der Großen kreisangehörigen Stadt
Norderstedt zum Träger der öffentlichen Jugendhilfe vom 27.02.2007 (GVOBl.
Schl.-H. S. 181) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom (...)
folgende Erste Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt
Norderstedt erlassen:
§ 1
§ 4 Abs. 1 wird
geändert und lautet nunmehr wie folgt:
(1) Dem Jugendhilfeausschuss gehören 15 durch die
Stadtvertretung gewählte stimmberechtigte Mitglieder an:
1.
Neun Mitglieder
der Stadtvertretung
2.
Drei Mitglieder
auf Vorschlag der im Stadtgebiet wirkenden anerkannten Jugendverbände
3.
Drei Mitglieder
auf Vorschlag der im Stadtgebiet wirkenden Wohlfahrtsverbände
Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses nach Nr. 2 und 3 müssen
ebenfalls zur Stadtvertretung wählbar sein.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer
Veröffentlichung in Kraft.
Die vorstehende Satzung wird hiermit
ausgefertigt und ist zu verkünden.
Norderstedt, den (...)
Stadt Norderstedt
Hans-Joachim Grote
Oberbürgermeister
Abstimmung:
Bei 29 Ja- und 19 Nein-Stimmen mehrheitlich
angenommen.
Herr Münster verlässt um 21.25 Uhr die Sitzung.
Die Sitzung wird von 21.25 Uhr bis 21.40 Uhr
unterbrochen.